Führerschein (Fahrerlaubnis)

Die Fahrerlaubnis wird häufig bereits mit Blut und Schweiß erworben, außerdem mit nicht unbeträchtlichem Geldbeträgen, und mitunter bedarf es erheblicher Anstrengungen, die Fahrerlaubnis auch zu behalten. Gefahren drohen ihr selbst bei Aggressivität außerhalb des Straßenverkehrs. Unangepasstes Verhalten im Straßenverkehr kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung veranlassen. Hauptsächlich ist die Fahrerlaubnis jedoch durch „Punkte in Flensburg“ (18 sind „tödlich“) durch Alkohol und Drogen, letztere auch außerhalb des Straßenverkehrs, gefährdet.
Verkehrsauffälligkeiten bei Jugendlichen wird über den Probeführerschein bei diesen unter gewissen Umständen ebenfalls zum Risiko für den Verlust der Fahrerlaubnis. Hauptproblembereich im Führerscheinrecht der Praxis ist die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung durch die Fahrerlaubnisbehörde. Die Bearbeitung wird dadurch erschwert, dass, nach wie vor nach geltendem Recht, die Anordnung der MPU nicht selbstständig als Verwaltungsakt angefochten werden kann sondern vielmehr nur die sich aus dem Gutachten oder der Nichtvorlage eines Gutachtens ergebende Entscheidung der Verwaltungsbehörde.

Ist die Fahrerlaubnis weg geht es um die Maßnahmen, die erforderlich sind, um wiederum eine deutsche Fahrerlaubnis zu erwerben zu können. Im übrigen sind europarechtlich auch im EU-Ausland erworbene Führerscheine auch in Deutschland  gültig, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung vorgelegen haben und sich nichts entgegenstehendes aus den Führerschein ergibt.

8 Gedanken zu „Führerschein (Fahrerlaubnis)

  1. altin

    Durch alkohol am steuer mit 1,62 promille habe ich zum ersten mal fuhrerschein abgegeben jahr 2011 und weiss nicht was ich machen soll habe 9monate sperrfrist bekommen und geldstrafe die ich schon bezahlt habe,koennen sie mir sagen was ich machen muss

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  2. Robert Querengässer

    Habe mein Führerschein durch sekubdenschlaf und einen dadraus resultierenden unfall verloren.
    Außer einer Geldstrafe, wurde mein Führerschein sozusagen gelöscht bzw. Komplett weggenommen und ich habe eine sperrfrist zur wiedererteilung von einen halben Jahr bekommen.
    Meine Frage: bei wem muss ich jetzt einen Antrag stellen, um einen Führerschein neu machen zu dürfen und inwiefern kann ich Theorie, Praxis und die prüfungen vielleicht umgehen ?

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  3. Maya

    Hallo zusammen habe meinen Führerschein 99 abgegeben wegen Drogenmissbrauch jetz habe ich 2009 mpu gemacht und weil Auflage besteht auch Alkohol abztinenz zu sein haben sie mich Durchfallen lassen danach Antrag auf Führerschein zurückgezogen jetz 2016 ist es 17 Jahre her damals meinte sie erst nach 15 Jahren verjährt es bei mir bekomme ich ihn jetz ohne Probleme wieder oder könnten sie immer noch eine mpu verlangen ??

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    1. Monique

      Hallo. Ich habe meinen Führerschein 2001 wegen Btm/Drogenmissbrauch entzogen bekommen, jetzt sind 16 Jahre vergangen, in denen ich mir nichts zu Schulden kommen lassen habe. Ich würde so gerne meinen Führerschein wiederbekommen, schon wegen der Arbeit! Besteht die Chance, daß es verjährt ist und ich einfach einen Neuantrag stellen kann und dann die FE ohne MPU und Prüfung zurück bekomme?

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      1. Klarhold sylvia

        Mir wurde vor 15.j die fahrerlaubis entzoben. Habe dem Straßenverkehr Amt in bottrop alles eingereicht u.die kosten für die neu Erteilung bezahlt.jetzt erhalte ich Post das ich binnen 3 Monaten eine theoretische und praktische Prüfung

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  4. Anna Bones

    Hallo. Habe meinen Führerschein vor ca 14 bis 15 Jahren freiwillig abgegeben. Wegen Alkohol im Straßenverkehr ( Fahrrad) war eine MPU angeordnet. Die wollte ich aus finaziellen Gründen nicht machen, zudem brauchte ich meinen Führerschein nicht zwingend. Jetzt hätte ich ihn doch gerne wider. Wohin muss ich mich wenden? Muss ich einen Antrag stellen? Muss ich zur MPU? Muss ich den Führerschein ganz neu machen oder „nur“ die Prüfungen in Theorie und Praxis ablegen?
    Vielen Dank für Ihre Infos!
    Mit freundlichen Grüßen
    A.Bones

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