Abgehörte Selbstgespräche unverwertbar

Der 2. Senat hat am 22.12.11 entschieden, dass wegen des verfassungsrangigen allgemeinen Persönlichkeitsrechts richterlich angeordnete Aufzeichnungen „echter“ Selbstgespräche, die also nicht kommunikative Funktion haben, -gleich den „freien Gedanken“- auch in Fällen von Schwerstkriminalität unverwertbar sind (2 StR 509/10).

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .