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BVerfG: Justiz entscheidet über bedingte Haftentlassung – nicht die JVA!

In meinem Beitrag vom 30. März 2009 (Strafvollstreckungskammer entscheidet gegen Staatsanwaltschaft und JVA) hatte  ich über eine Entscheidung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Darmstadt berichtet. Der Sache nach sieht dies das Bundesverfassungsgericht genauso. Es fordert in seinem am vergangenen Freitag ergangenen Beschluss (2 BvR 2009/08) den Richter zu einer eigenen Entscheidung auf, statt sich auf die Richtigkeit der Ausgestaltung der bisherigen Vollstreckung durch die JVA zu verlassen und dann, wenn Lockerungen verwehrt worden waren, schematisch mit dem Argument, eine Entlassungsvorbereitung mittels Vollzugslockerungen hätte nicht stattgefunden, auch eine bedingte Entlassung zu versagen. Denn verwehrte Lockerungen können ihrerseits rechtswidrig gewesen sein. Allzu viel Schematismus bei den Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern perpetuiert die Irrtümer und Fehler des Exekutivorgans JVA und entkleidet die Entscheidung über die bedingten Entlassung der justitielle Kontrolle. Die Richterin des Landgericht Darmstadt bedurfte dieser Hinweise nicht. Sie wußte vorher schon was Recht ist.

Strafvollstreckungskammer entscheidet gegen Staatsanwaltschaft und JVA

Aus einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer Darmstadt vom 24.03.2009 (1e StVK 1591/08):
Der Verurteilte hatte die Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung beantragt, nachdem 2/3 der Strafe vollstreckt waren. „Die Staatsanwaltschaft* hat das Gesuch nicht befürwortet. Die Justizvollzugsanstalt** hat das Gesuch ursprünglich in ihrer Stellungnahme vom 11.06.2008 befürwortet. Nachdem die Staatsanwaltschaft das Gesuch – entgegen einer in der Hauptverhandlung gegebenen Zusage – nicht befürwortet hatte und von der Strafvollstreckungskammer ein Sachverständigengutachten eingeholt worden war, hat die Justizvollzugsanstalt ihre damalige Einschätzung nicht mehr aufrecht erhalten und in ihrer Stellungnahme vom 03.12.2008 zu dem erneuten Gesuch des Verurteilten die bedingte vorzeitige Entlassung nicht mehr befürwortet. Weiterlesen