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Getilgte Voreintragungen innerhalb der Überlagefrist verwertbar

Das OLG Frankfurt (NZV 2009, 350) hat am 22.1.09 entgegen der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung entschieden, daß im Verkehrszentralregister getilgte Voreintragungen dennoch gegen den Betroffenen verwertet werden dürfen, wenn das Gericht innerhalb der einjährigen Überlagefrist, die sich an die Tilgungsfrist anschließt, entscheidet.
Der Richter des 5. Strafsenates in Leipzig Peter König kritisiert die Entscheidung als mit dem Wortlaut des § 29 StVG nicht vereinbar.
Er fragt weiter, weswegen nicht nach § 121 II GVG dem BGH vorgelegt worden ist (das OLG meint dazu, durch Ablauf der Überlagefrist kurz nach seiner Entscheidung trete prozeßuale Überholung ein) und fordert: das nächste OLG muß vorlegen, es sei denn das OLG Ffm gibt seine Auffassung auf.
Sollte vorgelegt werden, wird die Frage sicher nicht im Sinne des OLG Ffm beantwortet werden!

Das Wichtigste zu „Punkte in Flensburg“

Punkte in Flensburg (PiF) sind gefürchtet, weil sie beim Erreichen von 18 zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, von der es praktisch keine Ausnahmen gibt. Frühestens nach 6 Monaten kann eine neue Fahrerlaubnis wieder erteilt werden. Dies aber auch nur dann, wenn ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU oder Idiotentest) vorgelegt wird. Punkte gibt es automatisch, wenn das Bußgeld mindestens 40 € beträgt. Weiterlesen