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Die Rechtsbeugung von Naumburg II

In der April-Ausgabe der NStZ schlägt ein Mainzer Juraprofessor eine Änderung des Rechtsbeugungsparagrafen im StGB vor, um zukünftig eine so skandalöse „Aufarbeitung“ der fortgesetzten Rechtsbeugung des Naumburger OLG-Familiensenates durch die dortige Strafjustiz in anderen Fällen zu vermeiden. Dadurch soll Rechtsbeugung stets auch bei Entscheidungen von Kollegialgerichten strafbar sein, auch wenn die Täter in Robe als Beschuldigte sich an das Gesetz des Schweigens halten. Dies sei aufgrund der herrschenden Meinung notwendig, obwohl nach seiner Auffassung alle drei jedenfalls wegen Beihilfe zum Verbrechen der Rechtsbeugung zur Rechenschaft hätte gezogen werden müssen. Da die Richterschaft sich als unfähig erwiesen habe, sich von dem Unrecht der Naumburger Richter selbst zu reinigen, sei nun der Gesetzgeber gefordert. Er zeichnet abschließend noch das gespenstische Scenario des Todesurteils einer Strafkammer, welches ungesühnt bleiben müsse (auch wenn es vollstreckt worden sei), wenn die Naumburger Lücke nicht gesetzlich geschlossen werde.

(siehe auch meine Beiträge „Görgülü“, 28.10.08; „Görgülü II“, 29.10.08; „Naumburg“, 16.01.09, wobei man im Hinblick auf letzteren nur froh sein kann, daß der Mainzer Juraprofessor angesichts seines „kritischen“ Artikels nicht vom Darmstädter Anwaltsvereinsvorsitzenden zum Rücktritt von irgendwas aufgefordert werden kann (siehe hierzu meine Beiträge „Rücktritt…“, 23.01.09 und „Die Iden des März“, 21.03.09), davon gehe ich zumindest aus.)

Naumburg

To see him obviously framed
Couldn`t help but make me feel ashamed to live in a land
Where justice is a game.

Bob Dylan, Hurricane

Wie war das wohl im OLG am Domplatz 10, in der 30.000 Einwohner zählenden Stadt, als drei Richter des Strafsenates über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Halle zu entscheiden hatten, weil das Landgericht Halle die Anklage wegen des Verbrechens der Rechtsbeugung gegen drei Richter des Familiensenats desselben Gerichts nicht zugelassen hatte. In einem Gericht von familiärer Größe, mit nur 46 Richterstellen. Geht man da als Berichterstatter mal ins Nachbarzimmer, in dem einer der Weiterlesen

Fall Görgülü II

Ich würde, entgegen dem Kommentator, keinen NS-Vergleich oder besser: Vergleich mit der die NS-Zeit „aufarbeitenden“ Justiz im Nachkriegsdeutschland ziehen. 
Die Vorgänge im OLG Naumburg zeigen etwas anderes aber ganz deutlich: Dieser „Freispruch im Zwischenverfahren“ kam deswegen zustande, weil an der unsäglichen Entscheidunge des OLG Naumburg (Familiensenat) drei  Richter mitgewirkt hatten. Weiterlesen

Fall Görgülü I – Rechtsbeugung der OLG-Richter bleibt ungesühnt

Der Fall Görgülü, in dem ein Vater jahrelang um seinen Sohn kämpfte, der von der Mutter zur Adoption freigegeben worden war, ist nun auch forensisch weitgehend aufgearbeitet. Die FAZ hatte im Oktober berichtet, daß dem Vater des inszwischen 9jährigen Jungen das Sorgerecht übertragen worden ist.
Die Richter des Familiensenates des OLG Naumburg, die entgegen den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte dieses Ergebnis und bereits den Umgang des Vaters mit seinem Sohn vereitelt hatten, können ebenfalls aufatmen. In einer sofortigen Beschwerdeentscheidung des Strafsenates des OLG Naumburg wurde nun die Ablehnung der Zulassung der Anklage wegen Rechtsbeugung durch das Landgerichts Halle bestätigt (Link: http://rsw.beck.de/rsw/upload/NJW/KW_44-2008.pdf).