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Haftbefehl gegen die Zeugen im Lucas-Prozeß!

Dramatische Entwicklung nach dem Lucas-Freispruch. Nachdem die beiden in seinem Prozeß als Zeugen vernommenen Berufsrichter heute nicht am Arbeitsplatz erschienen waren und auch sonst nicht erreichbar waren, hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg, die inzwischen wegen uneidlicher Falschaussage gegen die Zeugen ermittelt, einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr beantragt, der vom Amtsgericht Augsburg auch erlassen worden ist. Im Rahmen der Fahndung sollen die beiden Zeugen mit einem auf den Bundesgerichtshof zugelassen gepanzerten PKW versucht haben, eine Straßensperre zu durchbrechen. Dabei soll von ihnen auch die Dienstwaffe von Armin Nack eingesetzt worden sein. Wie sie in deren Besitz gekommen sind und wer ihnen das Fahrzeug zur Verfügung gestellt hat, ist noch ungeklärt. Die Ermittlungen laufen.

Das kommt dabei heraus, wenn am 1. April ein der versuchten Strafvereitelung angeklagter Anwalt freigesprochen wird. Burhoff dazu.

Strafverteidiger in Deutschland: Augsburg mahnt!

Dem Bericht der Süddeutschen ist zu entnehmen, dass nicht Lucas den pikierten ehrwürdigen Bundesgerichtshof mit Unwahrem bedient hat, sondern ein Kartell aus Richtern und Staatsanwälten aus Augsburg diesen mittels Freiheitsstrafe und Berufsverbot entsorgen wollen, obwohl die Sitzungsmitschrift einer Staatsanwältin des seinerzeitigen Verfahrens die Angaben Lucas‘ bestätigen. Man schaudert!

StA fordert Berufsverbot und 1 Jahr 9 Monate für RA Lucas

Wie Burhoff berichtet, fordert die StA für RA Stephan Lucas in dem Verfahren wegen versuchter Strafvereitelung vor dem Landgericht Augsburg 1 Jahr und 9 Monate mit Bewährung, wobei ihm diese nur im Hinblick auf das ebenfalls beantragte Berufsverbot gewährt werden solle. Die Verteidiger beantragten Freispruch. Urteilsverkündung ist am 01.04.11.