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Von angeblichen „Kontrollen“ in allen 73 hessischen Gerichten

Aktuelle NJW; Hessischer Justizminister Jörg-Uwe Hahn zur Sicherheit an hessischen Gerichten: „Wir haben die öffentlichen Räume abgetrennt von den Büroräumen, die nur mit persönlicher Berechtigung oder persönlicher Einladung betreten werden können. Darüber hinaus finden jetzt an den Eingängen aller 73 hessischen Gerichte Kontrollen statt.“

Dass der Justizminister dergleichen in der NJW behauptet, kann nur verwundern. Ab und zu wird die von Leuten gelesen, die -offensichtlich im Gegensatz zu ihm- tatsächlich hessische Gerichte betreten.  Von den beschriebenen Maßnahmen ist zumindest nichts zu spüren in den Amtsgerichten: Bensheim, Lampertheim, Fürth und Groß-Gerau.

Justizentlastung total

Die hessische Bundesratsinitiative zur nachhaltigen Justizentlastung verspricht ein voller Erfolg zu werden. Danach sollen in Zivilsachen die obligatorischen Einzelrichter sogleich nach der Erwiderung auf die Klage schriftlich und außerhalb der mündlichen Verhandlung einen Vergleich „vorschlagen“, der nicht begründet werden muss. Die Parteien sind zwar nicht verpflichtet, den „Vorschlag“ anzunehmen; Die Ablehnung des Vorschlags bedarf jedoch dezidierter Begründung, um dem Vorwurf der „ungebührlichen Justizinanspruchnahme“  zu entgehen. Zunächst nur im Zivilprozeß, im Hinblick auf seine Regelung im GVG jedoch auch in anderen Rechtszweigen vorgesehen, soll ähnlich Regelungen im BVerfGG eine „Ungebührgebühr“ von 10 bis 100.000 € eingeführt werden, die vom erkennenden Richter verhängt, bis 1000 € unanfechtbar und im übrigen mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann. Sie kann auch gegen den Prozeßbevollmächtigten der ungebührlichen Partei verhängt werden, wenn „Tatsachen“ dafür sprechen, dass es im wesentlichen der uneinsichtige Anwalt war, der den Vergleich abgelehnt hat. Weiterlesen