Schlagwort-Archive: Fahruntüchtigkeit

Grenzwerte bei Drogenfahrt nach wie vor kein Thema

Burhoff weist auf eine Entscheidung des 4. BGH Senates vom Ende des letzten Jahres hin, der gemäß es bei einer „Drogenfahrt“ auch zukünftig der, die Fahruntüchtigkeit belegenden, Beweisanzeichen bedarf, um von Fahruntüchtigkeit i.S. des § 316 StGB ausgehen zu können. Bestimmte Blutwirkstoffbefunde reichen danach nicht aus, auch wenn gewisse von der Grenzwertekommission empfohlene Grenzwerte um das fünffache überschritten sind.
Das Thema beschäftigte wiederholt den Verkehrsgerichtstag. Verbindliche Grenzwerte  wie die 1,1 Promillegrenze bei Alkohol sind medizinisch bei Drogen jedenfalls derzeit nicht zu erwarten.

Amphetamingrenzwert beim Autofahren

Bekanntlich hat das BVerfG zu § 24a StVG (NJW 2005, 349) und Cannabisprodukten entschieden, daß eine Btm-Konzentration festgestellt werden muß, die die Einschränkung der Fahrtüchtigkeit zumindest als möglich erscheinen läßt. Zu Amphetamin liegt der diesbezügliche Grenzwert einiger OLGe bei 25ng/ml. Dem folgt auch das OLG Celle (NStZ 2009, 711) und hat daher ein amtsgerichtliches Urteil aufgehoben, indes nur zurückverwiesen und nicht freigesprochen. Bei dem Betroffenen waren 15 ng/ml festgestellt worden. Der Grenzwert sei aber, entgegen der Auffassung des OLG Zweibrücken, keine objektive Bedingung der „Ahndbarkeit“. Vielmehr müsse unabhängig davon die Frage der Fahrtüchtigkeit geprüft werden, wenn der Grenzwert unterschritten sei, etwa im Hinblick auf Ausfallerscheinungen und/oder die Einlassung des Betroffenen.
Merke auch in diesem Zusammenhang:  Schweigen ist Gold!

Freispruch vom Vorwurf der Trunkenheitsfahrt

Nach dem Freispruch vom Freitag in Frankfurt nun diese Woche noch zwei in Darmstadt:

Das Amtsgericht sprach einen Autofahrer frei, der wegen einer Trunkenheitsfahrt angeklagt war. Den Führerschein, der ihm vorläufig vom Amtsgericht deswegen entzogen bekommen hatte, hatte er bereits vorher schon vom Landgericht auf die Beschwerde hin zurückerhalten.
Er war nachts auf der B3 mit „überhöhter Geschwindigkeit“ unterwegs. Wie schnell er war, konnte der Polizist, der ihn angehalten hatte, nicht sagen. Weiterlesen

Fahruntüchtigkeit und Ausfallerscheinungen

Drogenbedingte Ausfallerscheinungen müssen die psycho-physische Leistungsfähigkeit, insbesondere die Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit sowie die Risikobereitschaft beeinflussen. Ist dies nicht belegbar, liegt eine strafrechtlich relevante Fahruntüchtigkeit nicht vor. Bei einem Heroinabhängigen auf Entzug genügt es nicht, wenn das Gericht feststellt, es hätten die Hände gezittert, ihm sei übel gewesen, er habe Schweißausbrüche gehabt und sich nicht konzentrieren können BGH-NJW-Spezial 2008, 682).

Drogen im Straßenverkehr nur strafbar bei Ausfallerscheinungen

Bei Drogen gibt es eine absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze, wie die von 1,1%o bei Alkohol, nicht. Strafbar ist die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogen daher nur, wenn sie zur Fahruntüchtigkeit führt. Diese wird aus vorhandenen Ausfallerscheinungen hergeleitet. Das Amtsgericht Bielefeld hat nun entschieden, daß dazu nicht auffällige Fahrweise genügt, wenn nicht gerade Schlangenlinien gefahren werden oder Verkehrsgebote mißachtet werden, ebensowenig Schweißperlen auf der Stirn und gerötete Augen oder Müdigkeit, wenn man nachts in eine Polizeikontrolle gerät, und auch nicht alles zusammen (AG Bielefeld-ZfS 2008, 530). 

Eine Odnungswidrigkeit liegt aber vor (250 €, 1 Monat Fahrverbot) und die Führerscheinstelle kann eine MPU anordnen oder gar sogleich die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sie Kenntnis erlangt, was regelmäßig (aber nicht immer) der Fall ist.