Schlagwort-Archive: Einstellung des Strafverfahrens

Was ist eine Beleidigung?

Das Gesetz stellt zwar die Beleidigung unter Strafe, sagt aber nicht, was eine solche ist.

Die Bezeichnung eines Polizeibeamten als „Oberförster“ ist keine Beleidigung (AG Berlin-Tiergarten-NZV 2009, 254).

In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Bensheim wegen Beleidigung hatte das Gericht über die „Scheibenwischer-Geste“ und darüber zu befinden, ob die zu einem Kreis verbundenen Zeigefinger und Daumen eine Beleidigung darstellen. Der Strafantragsteller war der Auffassung, letzteres bedeute „A..loch“.
Zu einer Sachentscheidung kam es nicht, weil der Strafantragsteller zwar mächtig Wirbel verursacht hatte und der Angeklagte eigens aus Hannover anreisen mußte, er in der Hauptverhandlung aber durch Abwesenheit glänzte. Um nicht noch einmal wegen  eines weiteren Termins anreisen zu müssen, stimmte der Angeklagte der Verfahrenseinstellung gem. § 153 II StPO zu.

Strafverfahren wegen Körperverletzung vom Amtgericht Fürth eingestellt

Der junge Mann, ein Heranwachsender, war 4 Jahre mit dem Mädchen zusammen gewesen. Dann hatte sie „Schluss“ gemacht und in der Disco traf er sie mit ihrem „Neuen“, mit dem sie schon auffällig oft zusammen war, als noch nicht „Schluss“ war. Die Zur-Rede-Stellungen führen zu nichts, so daß er den „Neuen“ gegen die Brust stieß und versuchte, diesem das Knie in den Bauch zu drücken. Anschließend fuhr er mit einem Kumpel hinter der Exfreundin und dem Neuen her, wobei der Kumpel mit einer auch den anderen beiden bekannten Schreckschußpistole, herumballerte. Zu Schaden kam keiner.
Das Verfahren wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde in der heutigen Hauptverhandlung gegen Zahlung von 800 € an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt. Auch wenn der Strafrichter weit weniger Verständnis für einen eifersüchtigen jungen Mann aufbringen konnte, als Verteidiger und anscheinend auch altgedienter und erfahrener Oberamtsanwalt.