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Majestät: „Hat ER noch eine Frage?“

Freilich, das Richteramt ist ein königliches, aber man muß es mit dem Gehabe auch nicht übertreiben.
Am Landgericht Mannheim befragte der Vorsitzende Richter den türkischen Zeugen stundenlang, wobei er sich einer Dolmetscherin bediente. Er fragt aber nicht direkt, sondern lieber die Dolmetscherin, beispielsweise: „Hat er das so bei der Polizei gesagt?“ oder „Ist das hier seine Unterschrift?“ usw.
Nach einiger Zeit längeren Befragens in besagter Weise bat ein Verteidiger, doch von „dem etwas antiquierten friderizianischen Er“  Abstand zu nehmen, worum sich der Vorsitzende (das sei „etwas schwierig“) anläßlich der nächsten beiden Fragen erfolgreich bemühte, um allerdings in bemerkenswerter Rückfallgeschwindigkeit alsdann zu dem von ihm eingeübten Modus zurückzukehren.  Weiterlesen

Du nix brauche Dolmetscher, du gehe Knast!

Die vorangehende Strafverhandlung hatte Verspätung, weswegen man hinten Platz nahm und Öffentlichkeit war. Der dortige Angeklagte war von Aussehen, Haartracht und Kleidung Jamaikaner. Er sprach Englisch mit ein paar eingestreuten Wörtern deutsch. Wenn er etwas nicht verstand, wandte er sich hilfesuchend an den neben dem Richter sitzenden Referendar, der augenscheinlich in die englische Sprache übertrug. Augenscheinlich deswegen, weil man hinten nichts von dem verstand. StA beantragte vollstreckbare Freiheitsstrafe, Verteidiger (ja, den gab es!) Freispruch. Schlussworte des Angeklagten in Englisch. Urteil: 9 Monate „ohne“. In Bensheim am 17.04.2012.