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Strafbefehl und Tagessatzhöhe

Der Strafbefehl ist der Bußgeldbescheid des Strafverfahrens. Legt man nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch ein, wird er rechtskräftig. Meist werden dort Geldstrafen verhängt. Die Geldstrafe setzt sich aus einer Tagessatzanzahl und Tagessatzthöhe zusammen. Die Anzahl, z.B. 30, entspricht einer alternativ zu verhängenden Freiheitsstrafe, im Beispiel also einen Monat. Die Höhe hängt vom Einkommen ab. Das monatliche Nettoeinkommen abzüglich insbesondere von Unterhaltsverpflichtungen, wird durch 30 dividiert. So erhält man das tägliche Nettoeinkommen. Bei der Beantragung des Strafbefehls kennt die Staatsanwaltschaft oft das tatsächliche Einkommen nicht. Sie schätzt es daher regelmäßig auf 30 €/Tag. Hat man sonst gegen den Strafbefehl nichts einzuwenden, ist jedoch ein zu hohes Einkommen zugrunde gelegt, kann der Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze beschränkt werden. Das Gericht kann dann ohne Hauptverhandlung in einer Art schriftlichen Verfahren die Höhe der Tagessätze neu festsetzen.