Schlagwort-Archive: Ausfallerscheinungen

MPU auch unter 1,6 Promille

Grundsätzlich kommt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung in einmaligen Alkoholfällen nach der Fahrerlaubnisverordnung nur dann in Betracht, wenn die Alkoholmenge im Körper 1,6 Promille erreicht hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in einem Urteil vom 17. März 2021 (3 C 3.20) entschieden, dass auch bei Werten zwischen 1,1 und 1,6 Promille eine MPU-Anordnung zulässig ist, wenn vom blutentnehmenden Arzt und/oder der Polizei bei der Kontrolle keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen feststellbar waren. Dies lasse auf hohe Alkoholgewöhnung schließen und damit sei eine hohe Rückfallgefahr indiziert.

Freispruch vom Vorwurf der Trunkenheitsfahrt

Nach dem Freispruch vom Freitag in Frankfurt nun diese Woche noch zwei in Darmstadt:

Das Amtsgericht sprach einen Autofahrer frei, der wegen einer Trunkenheitsfahrt angeklagt war. Den Führerschein, der ihm vorläufig vom Amtsgericht deswegen entzogen bekommen hatte, hatte er bereits vorher schon vom Landgericht auf die Beschwerde hin zurückerhalten.
Er war nachts auf der B3 mit „überhöhter Geschwindigkeit“ unterwegs. Wie schnell er war, konnte der Polizist, der ihn angehalten hatte, nicht sagen. Weiterlesen