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Einmal Gerichtssachverständiger, immer …

Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Beschluss vom 12.11.2004 über die Arbeit des psychiatrischen Sachverständigen Dr. B. aus Wiesbaden viel unschönes gefunden und „seinetwegen“ ein Urteil des Landgerichts Koblenz aufgehoben (BGH-StV 2005, 124) . Seine Sachkunde sei nach Lage der Dinge zweifelhaft, sein Gutachten nicht ohne Widersprüche. Bei dem wegen Mordes untergebrachten sei weder eine Sexualanamnese noch eine detaillierte Beziehungssnamnese vorgenommen worden. Weiterlesen