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Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstück abgestelltes Auto

Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abstellt, begeht verbotene Eigenmacht, derer sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt; die Abschleppkosten kann er als Schadenersatz von dem Fahrzeugführer verlangen, §§ 823 II, 858, 859 BGB (BGH-NJW 2009, 2530).