Strafverteidiger
Der Strafverteidiger wird von Unwissenden gelegentlich und den (professionellen) Gegnern (ja, die soll es nicht nur geben, die gibt es!) gerne als “professioneller Strafvereiteler” diffamiert, obgleich man sich seiner sogleich bedient, ist man selber vom unbescholtenen und anständigen Bürger zum Beschuldigten, zum Täter gar, mutiert. Mag zwar sein, dass diejenigen, welche in peinlichen Prozessen und Handschellen vor den Landgerichten vorgeführt werden und ihr gepixeltes Konterfei tags drauf in der Yellow-Press vorfinden eher aus den randständigen Bereichen der Gesellschaft herstammen (mit anderen Worten: “nicht ich, die anderen”); indes: der Staatsanwalt greift -ohne Ansehen der Person- nach jedem, sei es der 14jährigen Zigarettenpäckchen-Mopser oder seiner 87jährigen Oma, welche sich “unerlaubt” etwa “vom Unfallort entfernt” habe, ebenso wie nach ihrem Sohn, der, fleißig Steuern zahlend und Arbeitsplätze schaffend, dabei auch seinen Wohlstand mehrend, seine so beschäftigte Putzfrau womöglich nicht “ordnungsgemäß angemeldet” gehabt haben möge. Die Exempel ließen sich beliebig vermehren.
Wollte der Strafverteidiger da mit moralisieren beginnen, gar den Mandanten erst einmal prophylaktisch ein wenig verdammen usw.? Oder wird er ihn nehmen wie er ist, mit all seiner Fehlbarkeit, in “seinem dunklen Drange” … (Goethe)?
So sollte es sein, und er soll ihm raten, wie er durchwandere das dunkle Tal. Denn dafür ist er in der Welt. Und das Gesetz hat er dabei au seiner Seite, denn es begrenzt die Eingriffskompetenz des Staates im allgemeinen und des Staatsanwaltes im besonderen. Und wenn dann am Ende ein Schuldiger nicht bestraft wird nach den Regeln des Rechtsstaates, dann ist das hinzunehmen. Freude sollte dann auch bei den Gegnern des Strafverteidigers sein, weil das Gesetz gesiegt hat.