Ordnungswidrigkeiten

Hauptgebiet bei den Ordnungswidrigkeiten sind natürlich die Verkehrsordnungswidrigkeit. Seitdem die Bußgelder exorbitant gestiegen sind, lohnt sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid diesbezüglich heute mehr als früher. Aber vornehmlich geht es um „Punkte in Flensburg“ und Fahrverbote besser: deren Vermeidung. Seltsamerweise werde ich selten gefragt, wie ich eine solche Art Arbeit mit meinem Gewissen vereinbaren könne (im Gegensatz zu meiner Arbeit als Strafverteidiger, wo man eine derartige Frage häufig gestellt bekommt). Wird wohl daran liegen, das der Staat bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten die Moral selbst nicht gerade gepachtet hat, es also speziell im Bereich von Geschwindigkeit- und Abstandskontrollen unverblümt darum geht, Kasse zu machen.
Die drei großen Baustellen bei der Verteidigung sind die Verjährung (denn die Fristen sind mit drei bzw. sechs Monaten sehr kurz) die Fahreridentifizierung (denn verantwortlich ist nicht der Halter sondern der Fahrzeugführer) und die Messrichtigkeit. Welches Gerät wurde eingesetzt? War es gereicht? Sind die Formalien hinsichtlich Aufbau und Anwendung eingehalten usw. Derzeit wartet die Fachwelt auf eine Einigung des Gesetzgebers für die Neuordnung der Punkte in Flensburg, die für Anfang kommenden Jahres in Aussicht gestellt ist.

Beachten Sie auch meinen blog verkehrsrecht.

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