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Nochmals: die Leiche „Zeitschrift für Rechtspolitik“

Beck legt die ZRP ja bekanntlich nicht mehr der NJW bei.
Was das für diese Zeitschrift, die jetzt 128 Euro kostet (bei acht Heften jährlich), bedeutet, kann man sich denken. So, als wolle man die Todgeweihte noch ein wenig demütigen, bewirbt man sie dort, an deren Seite  sie ein jahrzehntelanges (wenn auch:  Schatten-) Dasein führte, in der NJW, so:
Rechts-Fragen: Von herausragenden Persönlichkeiten kurz und bündig beantwortet.“
Das ist wohl ein Teil des „Markenkerns“ der „neuen ZRP“.
Gut, dass man das nicht mehr miterleben muß.
Wer wird wohl zukünftig (bis zur endgültigen Aufgabe) die ZRP abonnieren (außer Universitätsbibliotheken), geschweige denn: lesen?

Zeitschrift für Rechtspolitik am Ende

2012 endet neben der der Frankfurter Rundschau und der Financial Times Deutschland auf dem juristischen Fachzeitschriftensektor auch die 45jährige Geschichte der ZRP. Nur noch eine Onlineausgabe soll es ab kommendem Jahr geben.
„Der Verlag reagiert damit auch auf entsprechendes Feedback aus dem Leserkreis. Mehrfach (sic!) wurde bemängelt, dass die ZRP nicht zu allen Interessenten gelange, weil sie im internen Umlauf von Kollegen sogleich aus der NJW herausgegriffen werde. Das kann bei Online-Version nicht passieren“ (ZRP 8/12).
O Mann. So beliebt also ist die ZRP, dass man sie faktisch beerdigt. Ein Jammer!

Kachelmann – eine Leseempfehlung

Kachelmanns soeben erschienenes Buch „Recht und Gerechtigkeit“, das er zusammen mit seiner Frau Miriam geschrieben hat, sollte Pflichtlektüre für alle sein, die mit der Strafjustiz professionell zu tun haben. Es ist die  Innenansicht eines Außenstehenden dessen, womit wir täglich zu tun haben. Kachelmann vermag zu vermitteln, wie  es ihm, als in das Räderwerk der Strafjustiz geratenem, ergangen ist, wie ausgeliefert er war. Er nimmt, wie man so sagt, „kein Blatt vor den Mund“ und „schont“ weder die Verteidigerzunft, noch die Presse und schon gar nicht die Staatsanwaltschaft oder die in seinem Fall zuständigen Richter der Strafkammer in Mannheim.
Ich habe dieses Buch bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand gelegt!
Siehe auch meine älteren Beiträge zum Stichwort „Kachelmann“ vom 21.06.10, 29.06.10, 29.07.10, 04.08.10, 06.09.10, 07.09.10, 11.11.10, 25.11.10, 30.11.10, 07.01.11, 18.01.11, 31.01.11, 31.05.11 und 08.05.12.

Von angeblichen „Kontrollen“ in allen 73 hessischen Gerichten

Aktuelle NJW; Hessischer Justizminister Jörg-Uwe Hahn zur Sicherheit an hessischen Gerichten: „Wir haben die öffentlichen Räume abgetrennt von den Büroräumen, die nur mit persönlicher Berechtigung oder persönlicher Einladung betreten werden können. Darüber hinaus finden jetzt an den Eingängen aller 73 hessischen Gerichte Kontrollen statt.“

Dass der Justizminister dergleichen in der NJW behauptet, kann nur verwundern. Ab und zu wird die von Leuten gelesen, die -offensichtlich im Gegensatz zu ihm- tatsächlich hessische Gerichte betreten.  Von den beschriebenen Maßnahmen ist zumindest nichts zu spüren in den Amtsgerichten: Bensheim, Lampertheim, Fürth und Groß-Gerau.

Schadensrecht auf kommunalpolitisch:

Zu dem Prozess, den die Stadt Bensheim um 100.000 € aufgrund seiner persönlichen Aktivitäten führen musste -und nun in zweiter Instanz verloren hat- meint der Bürgermeister heute in einer „persönlichen Stellungnahme“: „Ich werde daher den bei der Stadt verbleibenden Schaden, der durch die Entscheidung des Oberlandesgerichtes für die Stadt Bensheim entstanden ist, persönlich begleichen.“ Warum eigentlich? Das OLG hat doch den Schaden angerichtet.

Justizentlastung total

Die hessische Bundesratsinitiative zur nachhaltigen Justizentlastung verspricht ein voller Erfolg zu werden. Danach sollen in Zivilsachen die obligatorischen Einzelrichter sogleich nach der Erwiderung auf die Klage schriftlich und außerhalb der mündlichen Verhandlung einen Vergleich „vorschlagen“, der nicht begründet werden muss. Die Parteien sind zwar nicht verpflichtet, den „Vorschlag“ anzunehmen; Die Ablehnung des Vorschlags bedarf jedoch dezidierter Begründung, um dem Vorwurf der „ungebührlichen Justizinanspruchnahme“  zu entgehen. Zunächst nur im Zivilprozeß, im Hinblick auf seine Regelung im GVG jedoch auch in anderen Rechtszweigen vorgesehen, soll ähnlich Regelungen im BVerfGG eine „Ungebührgebühr“ von 10 bis 100.000 € eingeführt werden, die vom erkennenden Richter verhängt, bis 1000 € unanfechtbar und im übrigen mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann. Sie kann auch gegen den Prozeßbevollmächtigten der ungebührlichen Partei verhängt werden, wenn „Tatsachen“ dafür sprechen, dass es im wesentlichen der uneinsichtige Anwalt war, der den Vergleich abgelehnt hat. Weiterlesen

In der NJW wird „aktuell“ mit Schlampigkeit übersetzt

Die verzweifelten Versuche der NJW mit der Internetgeschwindigkeit mitzuhalten und in „NJW-aktuell“ von einigermaßen frischen Urteilen zu berichten, lassen immer wieder die erforderliche Sorgfalt vermissen. In der aktuellen Ausgabe wird von der BGH-Entscheidung des VI-Zivilsenates zur Haftung des Linksabbiegers im Lichte des § 9 III 1 StVO und der Frage der Teilnahme der Sachverständigenkosten an der Quotierung unter der Überschrift „Versicherungsrecht“ berichtet.