Politik ist auch ‚was für Juristen. Anders gewendet: eine rechtlich richtige Vorgehensweise muß nicht unbedingt politisch daneben sein. Karlsruhe geht ‚mal wieder voran. Der Deutsche Richterbund sollte sich davon eine Scheibe abschneiden.
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Nochmals: die Leiche „Zeitschrift für Rechtspolitik“
Beck legt die ZRP ja bekanntlich nicht mehr der NJW bei.
Was das für diese Zeitschrift, die jetzt 128 Euro kostet (bei acht Heften jährlich), bedeutet, kann man sich denken. So, als wolle man die Todgeweihte noch ein wenig demütigen, bewirbt man sie dort, an deren Seite sie ein jahrzehntelanges (wenn auch: Schatten-) Dasein führte, in der NJW, so:
„Rechts-Fragen: Von herausragenden Persönlichkeiten kurz und bündig beantwortet.“
Das ist wohl ein Teil des „Markenkerns“ der „neuen ZRP“.
Gut, dass man das nicht mehr miterleben muß.
Wer wird wohl zukünftig (bis zur endgültigen Aufgabe) die ZRP abonnieren (außer Universitätsbibliotheken), geschweige denn: lesen?
Zeitschrift für Rechtspolitik am Ende
2012 endet neben der der Frankfurter Rundschau und der Financial Times Deutschland auf dem juristischen Fachzeitschriftensektor auch die 45jährige Geschichte der ZRP. Nur noch eine Onlineausgabe soll es ab kommendem Jahr geben.
„Der Verlag reagiert damit auch auf entsprechendes Feedback aus dem Leserkreis. Mehrfach (sic!) wurde bemängelt, dass die ZRP nicht zu allen Interessenten gelange, weil sie im internen Umlauf von Kollegen sogleich aus der NJW herausgegriffen werde. Das kann bei Online-Version nicht passieren“ (ZRP 8/12).
O Mann. So beliebt also ist die ZRP, dass man sie faktisch beerdigt. Ein Jammer!
Kachelmann – eine Leseempfehlung
Von angeblichen „Kontrollen“ in allen 73 hessischen Gerichten
Aktuelle NJW; Hessischer Justizminister Jörg-Uwe Hahn zur Sicherheit an hessischen Gerichten: „Wir haben die öffentlichen Räume abgetrennt von den Büroräumen, die nur mit persönlicher Berechtigung oder persönlicher Einladung betreten werden können. Darüber hinaus finden jetzt an den Eingängen aller 73 hessischen Gerichte Kontrollen statt.“
Dass der Justizminister dergleichen in der NJW behauptet, kann nur verwundern. Ab und zu wird die von Leuten gelesen, die -offensichtlich im Gegensatz zu ihm- tatsächlich hessische Gerichte betreten. Von den beschriebenen Maßnahmen ist zumindest nichts zu spüren in den Amtsgerichten: Bensheim, Lampertheim, Fürth und Groß-Gerau.
Schadensrecht auf kommunalpolitisch:
Zu dem Prozess, den die Stadt Bensheim um 100.000 € aufgrund seiner persönlichen Aktivitäten führen musste -und nun in zweiter Instanz verloren hat- meint der Bürgermeister heute in einer „persönlichen Stellungnahme“: „Ich werde daher den bei der Stadt verbleibenden Schaden, der durch die Entscheidung des Oberlandesgerichtes für die Stadt Bensheim entstanden ist, persönlich begleichen.“ Warum eigentlich? Das OLG hat doch den Schaden angerichtet.
Poseck neuer OLG-Präsident in Frankfurt
Auf Thomas Aumüller, der sechs Jahre lang OLG-Präsident war, folgt Dr. Roman Poseck, der erst 42 Jahre alt ist. Zuvor war er drei Jahre lang einer von drei Ministerialdirigenten im hessischen Justizministerium. Richter ist er in Hessen seit 2000. Bereits 2004 wurde er als Richter am OLG ernannt.
Justizentlastung total
Die hessische Bundesratsinitiative zur nachhaltigen Justizentlastung verspricht ein voller Erfolg zu werden. Danach sollen in Zivilsachen die obligatorischen Einzelrichter sogleich nach der Erwiderung auf die Klage schriftlich und außerhalb der mündlichen Verhandlung einen Vergleich „vorschlagen“, der nicht begründet werden muss. Die Parteien sind zwar nicht verpflichtet, den „Vorschlag“ anzunehmen; Die Ablehnung des Vorschlags bedarf jedoch dezidierter Begründung, um dem Vorwurf der „ungebührlichen Justizinanspruchnahme“ zu entgehen. Zunächst nur im Zivilprozeß, im Hinblick auf seine Regelung im GVG jedoch auch in anderen Rechtszweigen vorgesehen, soll ähnlich Regelungen im BVerfGG eine „Ungebührgebühr“ von 10 bis 100.000 € eingeführt werden, die vom erkennenden Richter verhängt, bis 1000 € unanfechtbar und im übrigen mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann. Sie kann auch gegen den Prozeßbevollmächtigten der ungebührlichen Partei verhängt werden, wenn „Tatsachen“ dafür sprechen, dass es im wesentlichen der uneinsichtige Anwalt war, der den Vergleich abgelehnt hat. Weiterlesen
Bei Axel „ist nun allerdings noch eine Frage aufgetreten“
In der NJW wird „aktuell“ mit Schlampigkeit übersetzt
Die verzweifelten Versuche der NJW mit der Internetgeschwindigkeit mitzuhalten und in „NJW-aktuell“ von einigermaßen frischen Urteilen zu berichten, lassen immer wieder die erforderliche Sorgfalt vermissen. In der aktuellen Ausgabe wird von der BGH-Entscheidung des VI-Zivilsenates zur Haftung des Linksabbiegers im Lichte des § 9 III 1 StVO und der Frage der Teilnahme der Sachverständigenkosten an der Quotierung unter der Überschrift „Versicherungsrecht“ berichtet.