Archiv der Kategorie: blog allgemein

Warum man den Anwaltverein braucht und das Anwaltsblatt einfach haben muß!

Endgültig auf dem Niveau eines lokalen Service-Clubs (Rotarier in Marktheidenfeld, Lions in Meiningen usw.) angelangt: der Deutsche Anwaltverein:

Aus dem Anwaltsblatt 2016,162: „Immer beliebter: Gänseessen. Rund 70 Mitglieder des Saarländischen Anwaltvereins folgten der jährlichen Einladung zum traditionellen Gänseesen im November. Das Treffen fand in diesem Jahr im Parkhotel in Völklingen statt und erfreute sich wachsender Beliebtheit. Bereits zum 15. Mal lud der Saarländische Anwaltverein seine Mitglieder ein, um bei gutem Essen und nettem Rahmenprogramm Kontakte zu knüpfen, Neumitglieder kennen zu lernen und sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen.“

Super! Danke! Das musste jetzt aber wirklich einmal den -was weiß ich- 180.000 Mitgliedern der örtlichen Anwaltvereine in ganz Deutschland in aller Deutlichkeit gesagt werden! Anwaltsblatt, da weiß man, warum man es stets griffbereit hat.

 

Der psychosoziale Prozessbegleiter

Nun ist er da. Bundesgesetzblatt 2015, 2525. Nach der Einführung des Fachanwalts für Opferrechte gibt es jetzt einen neuen „richtigen“ Beruf mit recht lukrativen Verdienstmöglichkeiten (Gerichtskostengesetz entsprechend geändert, Vorverfahrensgebühr 520 €, Verfahrensgebühr im ersten Rechtszug 370 € und im Berufungsverfahren 210 €), jedenfalls angesichts der doch recht bescheidenen Anforderungen an seine Eingangsqualifikation („abgeschlossene Berufsausbildung in einem“ der Bereiche „Sozialpädagogik, soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie“) auf dem Opfermarkt.
Was soll er tun? Nun, es geht um die „nicht rechtliche Begleitung (Anm.: dafür hat man ja schon den Opferanwalt) im Strafverfahren für besonders schutzbedürftige Verletzte vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie umfasst die Informationsvermittlung sowie die qualifizierte Betreuung und Unterstützung im gesamten Strafverfahren mit dem Ziel, die individuellen Belastungen der Verletzten zu reduzieren und ihre Sekundärviktimisierung (sic!) zu vermeiden“. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, die denen der Beiordnung eines Opferanwalts entsprechen, dann ist der psychosoziale Prozessbegleiter vom Gericht beizuordnen.
Die Wahrheitsfindung wird hierdurch mit Sicherheit nicht erleichtert. Es entsteht eine Berufsgruppe (und mit den Opferanwälten eine regelrechte Opferhilfetruppe), die sich als nichts anderes als die Beschützer von Opfern verstehen und Opfer ist, wer sich dafür hält.
Ziel ist es, den Täter zur Strecke zu bringen, denn alles andere führt nur zu einer Sekündärviktimisierung . Wer Täter ist, ist auch klar. Der, den das Opfer als solchen bezeichnet.

Die Bundesrechtsanwaltskammer und die Frau(en)

Die NJW vermeldet im heutigen Heft 41/2015 unter „Personalien“ eine kleine Sensation:
In das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer wurde erstmals mit Ulrike Paul eine Frau gewählt,
Ja wirklich, die Mitglieder des Präsidiums der Bundesrechtsanwaltskammer werden tatsächlich durch Wahlen rekrutiert. Sicher eine vergleichsweise neumodische Errungenschaft. Anders ist die geradezu urplötzliche Wahl einer Frau auch kaum zu erklären. Aktuelle Zahlen liegen mir zwar nicht vor; im Jahre 2007 allerdings waren in Deutschland immerhin 42.647 Rechtsanwältinnen zugelassen und damit 30 % aller Anwälte. Heute dürfte ihr Anteil noch höher liegen. Eine recht eindrucksvoller Zahl im Vergleich zu den 43 Rechtsanwältinnen im Jahre 1925, damals 0,3 % der Gesamtanwaltschaft. Im Hinblick auf diese damalige Zahl dürfte es wohl jetzt so ziemlich genau 100 Jahre her sein, dass die erste Rechtsanwältin in Deutschland zugelassen worden ist. Und -potz Blitz!- schon ist es soweit: auch im Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer findet sich eine Frau.
Der schon immer gehegte Verdacht, dass die Anwaltschaft im allgemeinen und ihre Verbandsfunktionäre im besonderen an der Spitze des gesellschaftlichen Fortschritts stehen, bestätigt sich einmal mehr.

Der „Fachanwalt für Opferrechte“

Die Pressuregroup der Opferverbände, allen voran der „Weisse Ring“, haben in den letzten Jahren ganze Arbeit geleistet. Kaum eine Reformatio der StPO in den letzten Jahren ohne deren gefühlte Patenschaft.
Jetzt kommt auf deren Betreiben hin auch noch der Fachanwalt für Opferrechte als paarundzwanzigster Fachanwalt. Jedenfalls soll er in der nächsten Satzungsversammlung behandelt werden und chancenreich sein.
Das Leitbild des berufenen unabhängigen Beraters und Vertreters in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 I BRAO) ist endgültig konterkariert. Unabhängig will der gar nicht mehr sein und kann es auch nicht. Er ist der „Fachanwalt des Weissen Rings“ und als solchen sollte ihn die Satzungsversammlung auch gleich beschließen.
Über die hiermit aufgegebene Vorstellung, dass Fachanwaltsbezeichnungen zumindest auch noch eine Verankerung in abgrenzbaren rechtlichen  Kategorien und nicht in klientelbezogenen haben sollten, ganz zu schweigen.

Ergänzung zum 22.06.2016: Bis heute ist es nichts geworden damit, so viel ist sicher. Das heißt natürlich nichts, denn die selbsternannten OpfervertreterInnen werden nicht ruhen, bis auch hier ein Erfolg zu verzeichnen ist. Das Gute ist: man ist auf der Seite der Guten und des Guten! Opfer sind gut und verdienen Schutz. Egal in welchem Stadium sich das Verfahren gegen den „Täter“ befindet und scheißegal: das mit der Unschuldsvermutung. Man ist Opfer und bleibt es, gleichviel, was das Verfahren ergibt, man hat ja auch einen Opferanwalt. So hilft, wenn sie sich dazu durchringt, die verfasste Anwaltschaft in ihrer opportunistisch-zeitgeistigen Art, die Rollen im Sitzungssaal von Anfang an klar zu verteilen und zuzuweisen. Wird der „Täter“ nicht verurteilt: Skandalurteil! Schutzlücke! Sekundärvictimisierung!

MPU für alle (VGH-Mannheim 10 S 1748/13)

Durch die Eilentscheidung des VGH Mannheim vom 15.01.14 wird es nun erstmals  nicht mehr nur europäischen sondern auch binnendeutschen Führerscheintourismus geben. Denn infolge dieser Entscheidung ist zur Beglückung und zur Arbeitsbeschaffung der Verkehrspsychologen für Baden-Württemberg nun geregelt, dass stets eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden muß, wenn durch den Strafrichter die Fahrerlaubnis alkoholbedingt entzogen war, also insbesondere auch in den Fällen folgenloser Trunkenheitsfahrt im Promillebereich zwischen 1,1 und 1,6 sowie bei relativer Fahruntüchtigkeit in Straßenverkehrsgefährdungsfällen, also auch u.U. deutlich unter 1 Promille BAK.
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Landgericht Darmstadt verurteilt Heidi K. zu 5 Jahren und 6 Monaten

Nachdem die Staatsanwaltschaft mit sich und den Richtern der 12. Großen Strafkammer des Landgerichts Darmstadt, die den ehemaligen Lehrer Arnold wegen Vergewaltigung zu Unrecht zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren  verurteilt hatten, hart ins Gericht gegangen waren, ist die Belastungszeugin nun zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, wie der Spiegel berichtet.

Ein Hoch auf den härtesten Strafvollzug Deutschlands!

Ich weiß nicht ob dem früheren Hessischen Justizminister Christean Wagner, inzwischen Fraktionsvorsitzender der CDU im hessischen Landtag, zu Recht nachgesagt wurde, er habe den härtesten Strafvollzug Deutschlands proklamiert; wenn dem so ist, ist Hessen zumindest auf dem Weg dorthin, nichts worauf man stolz zu sein hätte.
Seit etwa anderthalb Jahren befindet sich meine Mandantin in der JVA Frankfurt III. Am Montag, ihrem Geburtstag, wird sie von der Strafvollstreckungskammer wegen der vorzeitigen Haftentlassung zum Zweidrittelzeitpunkt angehört. Die zuständige Richterin hat bereits signalisiert, die weitere Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen zu wollen. Staatsanwaltschaft und JVA hatten dies befürwortet. Die seit März überfällige Fortschreibung des Vollzugsplan mit entsprechenden Entlassungsvorbereitungen bei Übernahme in den offenen Vollzug sollte eigentlich in der abgelaufenen Woche auf den Weg gebracht werden. Entsprechendes hatte die Mitarbeiterin des Sozialdienstes vorbereitet. Unter anderem hatte sie auch angeregt, der Mandantin Ausgang anlässlich der am Sonntag anstehenden Taufe ihrer ersten Enkelin zu gewähren. Nachdem der für die Entscheidung zuständige Abteilungsleiter die Angelegenheit eine Woche lang nicht entschieden hatte, teilte er (erst) auf Anruf des Verteidigers am Freitagnachmittag mit, der Antrag auf Ausgang aus Anlaß der Taufe werde abgelehnt.
Das ist es wohl, was man unter dem härtesten Strafvollzug Deutschlands zu verstehen hat: Auch wenn in vier Wochen ohnehin die Entlassung ansteht: „Pardon wird nicht gegeben, Gefangene werden nicht …“

Was ist schon die Taufe des einzigen Enkels? Es geht nun wirklich nicht  darum, Menschlichkeit gegenüber Strafgefangenen zu üben. Hessen hat einen Ruf zu erwerben! Hessen hat mit Bayern gleichzuziehen! Mindestens!
Wenn alles gut geht und Hessen weiter an seinem Ruf arbeitet, brauchen wir hier nicht mehr lange neidisch auf einen Fall Mollath nach Bayern zu blicken.

„Promillegrenze“ Radfahrer

Die Innenministerkonferenz setzte sich dafür ein, diese von 1,6 Promille auf 1,1 Promille herabzusetzen, so hört man. Es geht um die Grenze zur absolute Fahruntüchtigkeit, die bei einem bestimmten „Promillewert“ erreicht ist, ab dem unbezweifelbar eine Straftat vorliegt, wenn am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen wird. Bei niedrigeren Werten kann aber auch schon Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn die Alkoholisierung zu belegten Ausfallerscheinungen geführt hat. Wann absolute Fahruntüchtigkeit des Radfahrers vorliegt, legt jedoch nicht das Gesetz fest und schon gar nicht die Exekutive in geballter Innenministerkonferenzform. Dies ist Aufgabe der Rechtsprechung, die dies -nach sachverständiger Beratung- in ihr angetragenen Fällen entscheidet und dabei für zukünftige Fälle präjudiziert.

Außerhalb der „Geschäftszeiten“ des Amtsgerichts Worms

Ruft man beim Amtsgericht Worms an, sagt der Anrufbeantworter, man rufe außerhalb der Geschäftszeiten an. „Diese sind: Montags bis Donnerstags von 8.00 Uhr…“
Was nützt da der Blick auf die Uhr, die inzwischen 8.40 Uhr zeigt. Interessant auch der Hinweis, „in besonders dringenden Fällen“ möge man sich an die Polzeiinspektion Worms wenden. Abgesehen davon, dass die sich sicher über solche Anrufe freuen und besonders beflissen bearbeiten, fragt sich, was eigentlich die Polizei dazu beruft, ein Amtsgericht „in besonders dringenden Fällen“ zu vertreten.