Archiv für den Tag: Oktober 26, 2017

Rettungsgasse

Das Gebot aus § 11 II StVO zur Bildung einer Rettungsgasse bei stockendem Verkehr auf mehrstreifigen Straßen ist eigentlich schon seit dem 14.12.2016 in Kraft. Verstöße wurden allenfalls im Verwarnungsgeldbereich geahndet. Seit dem 19.10.2017 sind in der Bußgeldkatalogverordnung hierfür neue Tarife bestimmt worden, nämlich Bußgelder von mindestens 200,00 €. Solche sind verbunden mit 2 Punkten im FAER in Flensburg, die erst nach 5 Jahren ab Rechtskraft wieder gelöscht werden. Das wird ein Abkassierfest! Zumindest in der Übergangszeit, bis jedermann klar ist, was auf Verstöße folgt. Der „Clou“ ist ja, dass die Vorschrift auch für jeden Rush-hour-Stau gilt, bei dem eh klar ist, dass es keiner „Rettungsgasse“ bedarf, weil es nix zu retten gibt. Die Regelbuße steht natürlich zu einem in einem solchen Fall begangenen Verstoß gegen § 11 II StVO in keinem vernünftigen Verhältnis mehr und fügt sich auch sonst nicht ein in die gebotene Symetrie des Sanktionensystems der Bußgeldkatalogverordnung.