Die Oberstaatsanwältin oder: mit wem man es so zu tun hat im Gerichtssaal

Während einer unterbrochenen Sitzung des 17. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt beliebte es mir, die mir persönlich nicht bekannte Sitzungsvertreterin der Anklagebehörde mit „Frau Staatsanwältin“ anzusprechen und sogleich zur Sache zu kommen. Ich kam nicht weit. Nach so ca. 2-3 Sätzen entgegnete sie: „Oberstaatsanwältin!“ und blickte dabei eisig drein.
Ich sagte: „Ach so, wir waren uns ja nicht vorgestellt worden“.
Sie: „Sie könnten ja vorher fragen, mit wem sie es zu tun haben, wenn sie jemanden ansprechen!“
Ich: „Ich werde Sie nie wieder ansprechen“.

Wie man wohl behandelt wird, wenn man ihr als Angeklagter begegnet?
Und wer prüft eigentlich die charakterliche Eignung von Staatsanwältinnen und Oberstaatsanwältinnen? Und wenn dies nicht geschieht: warum nicht? Mit solchen Gedanken verließ ich heute fünf Minuten nach dem kurzen Dialog die inzwischen geschlossene Sitzung.

 

Ein Gedanke zu „Die Oberstaatsanwältin oder: mit wem man es so zu tun hat im Gerichtssaal

  1. Christoph Nebgen

    Die Dame kann offenbar ihre Funktion (Staatsanwältin – oder genauer: Vertreterin der Staatsanwaltschaft) nicht von ihrem Dienstgrad unterscheiden. Das ist fachlich bedenklich, menschlich sowieso und sollte Anlass sein, über ihre Befähigung im Amt nachzudenken. Ich würde sie fürderhin nur noch mit „Frau Sitzungsvertreterin“ ansprechen. Da hat man nichts falsch gemacht und das ärgert die am meisten.

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