Archiv für den Monat: September 2012

Von angeblichen „Kontrollen“ in allen 73 hessischen Gerichten

Aktuelle NJW; Hessischer Justizminister Jörg-Uwe Hahn zur Sicherheit an hessischen Gerichten: „Wir haben die öffentlichen Räume abgetrennt von den Büroräumen, die nur mit persönlicher Berechtigung oder persönlicher Einladung betreten werden können. Darüber hinaus finden jetzt an den Eingängen aller 73 hessischen Gerichte Kontrollen statt.“

Dass der Justizminister dergleichen in der NJW behauptet, kann nur verwundern. Ab und zu wird die von Leuten gelesen, die -offensichtlich im Gegensatz zu ihm- tatsächlich hessische Gerichte betreten.  Von den beschriebenen Maßnahmen ist zumindest nichts zu spüren in den Amtsgerichten: Bensheim, Lampertheim, Fürth und Groß-Gerau.

Neues im Jugendstrafrecht (BGBl. I 2012, 1854)

Seit dem 5.9.12 kann das Jugendstrafgericht bei einem Heranwachsenden wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren verhängen (§ 105 III JGG neu). Nach einer Frist von  sechs Monaten seit Gesetzesverkündung am 4.9.12 kann in Zukunft neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe daneben Jugendarrest verhängt werden (§ 16a JGG neu). Das Gericht kann gerade im Hinblick auf diese Möglichkeit Bewährungsstrafen verhängen (§ 21 I S. 2 neu), die ansonsten zu vollstrecken gewesen wären. Über die „Vorbewährung“ gem. § 27 JGG hinaus kann zukünftig die Entscheidung ob „Bewährung gegeben“ wird überhaupt zurückgestellt und nachträglichem Beschluss (binnen 6 Monaten seit Rechtskraft) vorbehalten bleiben (§§ 61 ff JGG neu). Die Vollstreckung ruht bis dahin (§ 89 JGG neu). Belehrungen haben zukünftig jugend- und heranwachsendengerecht zu erfolgen (§ 70a JGG neu).