Justizentlastung total

Die hessische Bundesratsinitiative zur nachhaltigen Justizentlastung verspricht ein voller Erfolg zu werden. Danach sollen in Zivilsachen die obligatorischen Einzelrichter sogleich nach der Erwiderung auf die Klage schriftlich und außerhalb der mündlichen Verhandlung einen Vergleich „vorschlagen“, der nicht begründet werden muss. Die Parteien sind zwar nicht verpflichtet, den „Vorschlag“ anzunehmen; Die Ablehnung des Vorschlags bedarf jedoch dezidierter Begründung, um dem Vorwurf der „ungebührlichen Justizinanspruchnahme“  zu entgehen. Zunächst nur im Zivilprozeß, im Hinblick auf seine Regelung im GVG jedoch auch in anderen Rechtszweigen vorgesehen, soll ähnlich Regelungen im BVerfGG eine „Ungebührgebühr“ von 10 bis 100.000 € eingeführt werden, die vom erkennenden Richter verhängt, bis 1000 € unanfechtbar und im übrigen mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann. Sie kann auch gegen den Prozeßbevollmächtigten der ungebührlichen Partei verhängt werden, wenn „Tatsachen“ dafür sprechen, dass es im wesentlichen der uneinsichtige Anwalt war, der den Vergleich abgelehnt hat. Weiteres Kernstück des hessischen Vorschlags ist die Rechtsanwaltsungebührlichkeitskatalogverordnung, die, an die Bußgeldkatalogverordnung im Straßenverkehsrecht angelehnt, für bestimmte Verstöße gegen anwaltliche Berufspflichten Punkte in einer Zentralkartei, die im hessischen Fulda eingerichtet werden soll, normiert. Ungebührliche Inanspruchnahme eines  Zivilprozeßes „bringt“ drei Punkte in Fulda. Bei 12 Punkten gibt es eine Verwarnung und der Anwalt muß an einem Nachschulungsseminar für ungebührliche Rechtsanwälte teilnehmen. Die Zulassung wird von der Kammer widerrufen, wenn 18 Punkte erreicht sind. Die Kammer hat hier kein Ermessen. Die Regelung nach dem Mehrfachungebührpunktesytem sei notwendig, weil die Kammern „zahnlose Tiger“ seien, so der hessischen Justizminister Jörg-Uwe Hahn.

Ungebührgebühr und Punktesystem werde die Vergleichsbereitschaft auf eine Quote von annähernd 90 % erhöhen, so Hahn. Hierdurch werde die Justiz entlastet. Zudem sei angesichts der hohen Vergleichsbereitschaft, dem weitgehenden Verzicht auf mündliche Verhandlungen und im Hinblick darauf, dass auch der Vergleichsvorschlag nicht begründet werden müsse, die Möglichkeit gegeben, als Richter auch Rechtspfleger einzusetzen, die „billiger“ seien und auch keine Richter im engeren Sinne seien, so dass sie als weisungsgebundene Beamte besser vom Justizministerium aus gelenkt werden könnten. Verfassungsrechtliche Bedenken seine unbegründet. „Wir haben das alles verfassungsrechtlich sorgfältigst geprüft. Das passt alles!“ so Jörg-Uwe Hahn.

2 Gedanken zu „Justizentlastung total

  1. Pingback: Aktuelle Pressemitteilung des Deutschen Anwaltvereins - JuraForum.de

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .