Archiv für den Monat: April 2012

Du nix brauche Dolmetscher, du gehe Knast!

Die vorangehende Strafverhandlung hatte Verspätung, weswegen man hinten Platz nahm und Öffentlichkeit war. Der dortige Angeklagte war von Aussehen, Haartracht und Kleidung Jamaikaner. Er sprach Englisch mit ein paar eingestreuten Wörtern deutsch. Wenn er etwas nicht verstand, wandte er sich hilfesuchend an den neben dem Richter sitzenden Referendar, der augenscheinlich in die englische Sprache übertrug. Augenscheinlich deswegen, weil man hinten nichts von dem verstand. StA beantragte vollstreckbare Freiheitsstrafe, Verteidiger (ja, den gab es!) Freispruch. Schlussworte des Angeklagten in Englisch. Urteil: 9 Monate „ohne“. In Bensheim am 17.04.2012.

Justizentlastung total

Die hessische Bundesratsinitiative zur nachhaltigen Justizentlastung verspricht ein voller Erfolg zu werden. Danach sollen in Zivilsachen die obligatorischen Einzelrichter sogleich nach der Erwiderung auf die Klage schriftlich und außerhalb der mündlichen Verhandlung einen Vergleich „vorschlagen“, der nicht begründet werden muss. Die Parteien sind zwar nicht verpflichtet, den „Vorschlag“ anzunehmen; Die Ablehnung des Vorschlags bedarf jedoch dezidierter Begründung, um dem Vorwurf der „ungebührlichen Justizinanspruchnahme“  zu entgehen. Zunächst nur im Zivilprozeß, im Hinblick auf seine Regelung im GVG jedoch auch in anderen Rechtszweigen vorgesehen, soll ähnlich Regelungen im BVerfGG eine „Ungebührgebühr“ von 10 bis 100.000 € eingeführt werden, die vom erkennenden Richter verhängt, bis 1000 € unanfechtbar und im übrigen mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann. Sie kann auch gegen den Prozeßbevollmächtigten der ungebührlichen Partei verhängt werden, wenn „Tatsachen“ dafür sprechen, dass es im wesentlichen der uneinsichtige Anwalt war, der den Vergleich abgelehnt hat. Weiterlesen