In dem Artikel Musterland der Strafjustiz vor zwei Jahren hatte ich über auffällig lang dauernde Strafverfahren berichtet, alle aus dem badischen Landesteil. Eines ist nun heute mit einem Freispruch durch das Landgericht Karlsruhe abgeschlossen worden. Der Schuldspruch des Amtsgerichts Bruchsal aus dem Jahre 2008 wegen Straßenverkehrsgefährdung und Nötigung wurde aufgehoben. Tatzeitpunkt war der 26.05.2007, also vor beinahe fünf Jahren. Die Berufungskammer saß seit Herbst 2008 auf der Akte.
Vielleicht sollte man bei den Verjährungsregeln etwas ändern. Und die Frist, nachdem die erstinstanzliche Entscheidung ergangen ist, einfach halbieren. Das hülfe!
“Rechtsanwälte haben aber zumindest im berufspolitischen Bereich nicht die Courage, dezidiert und kontrovers Meinungen öffentlich zu vertreten und auch kritisch Stellung zu beziehen. Ihre öffentlichen Beiträge sind leider zu einem großen Teil schlicht gehaltlos und konformistisch. Es muss daher nicht verwundern, dass die deutsche Anwaltschaft rechtspolitisch weit gehend auf der Stelle tritt. Es fehlen kontroverse Diskussionen und entsprechende Beiträge sowie jeglicher rechtspolitische Weitblick. (weiterlesen…)
Wenn ich meinen Artikel lese, geschrieben nach der Wahl des amtierenden Bundespräsidenten (“Ein Parteisoldat wird Bundespräsident”), kann nicht der Eindruck aufkommen, ich hätte ihm “alles Gute” gewünscht. Falsch war die Annahme, er werde es allen Recht machen, obwohl es anläßlich der “Islam-gehört-zu-Deutschland-Rede” ganz so aussah. Richtig war, vom “Fluch der bösen Tat” gesprochen zu haben. Die Art, wie er ins Amt kam, wies ihn bereits als nicht so “nett” aus, wie er erscheinen wollte. Jetzt ist es wohl bald vorbei.
Der 2. Senat hat am 22.12.11 entschieden, dass wegen des verfassungsrangigen allgemeinen Persönlichkeitsrechts richterlich angeordnete Aufzeichnungen “echter” Selbstgespräche, die also nicht kommunikative Funktion haben, -gleich den “freien Gedanken”- auch in Fällen von Schwerstkriminalität unverwertbar sind (2 StR 509/10).
Seit gestern ist Frankfurt, neben Leipzig und einigen “Städten”, vornehmlich im deutschen Süd-Westen, deren Namen man jetzt erstmals zur Kenntnis nimmt, nur noch mit grüner Umweltplakette befahrbar. Über die bußgeldrechtlichen Folgen bei Verstoß hatte ich hier und hier schon hingewiesen (zusammenfassend: wer zahlt und den Punkt in Flensburg hinnimmt, ist selber schuld).
Wenn ich an den Mercedes denke, den ich 2002 als Neuwagen für rd. 47 T€ gekauft hatte, einen Diesel, der sicher immer noch tadellos seinen Dienst täte, wenn nicht auch er der Plakettenverordnung zum Opfer gefallen wäre, dann kommt mir das Grausen. Er hatte nur eine gelbe Plakette. Ausgesperrt in Frankfurt. Ein gerade einmal neun Jahre alter Wagen Marke “Premium”. Wie fehlgeleitet muß Politik sein, die so etwas verordnet. Und wie unverbesserlich untertänig die Bürger, die sich so kalt enteignen lassen.
Daher: rein nach Frankfurt, auch ohne die grüne Plakette! Das ist unsere Art zu protestieren.