Weihnachtsfeier und Oberbürgermeister – Fahrerflucht, Falsche Verdächtigung, Strafvereitelung?

Die Dienstreise nach Gera gibt Gelegenheit zum Blick in die heutige Ostthüringer Zeitung. Da geht’s um die Gegenanzeige des Geraer Oberbürgermeisters wegen Falscher Verdächtigung. Denn der von ihm so angezeigte hatte seinerseits diesen wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort angezeigt. Wollt‘ schon weiterblättern, weil: wen interessiert’s? Interessant wurde es aber doch noch. Es habe sich nämlich um einen (angeblichen) Parkrempler zu nächtlicher Stunde nach einer vom Oberbürgermeister besuchten Weihnachtsfeier gehandelt. Nachtigall, ick hör‘ dir trapsen! Die noch nächtens beim Oberbürgermeister angerückte Polizei wird sicher das Nötige veranlasst haben.

Hat sie aber nicht. Es hätte nichts auf einen Alkoholkonsum hingedeutet, verlautet es aus der Ostthüringer Zeitung. Die hat sich anscheinend auch gewundert und einen „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ gefragt. Danach stehe die Frage der Anordnung einer Blutprobe „im Ermessen der Polizei“.  Ah ja. So ist das also. Ist das Unterlassen offensichtlich erforderlicher polizeilicher Maßnahmen aber nicht vielmehr eher ein Fall von Strafvereitelung im Amt, § 258a StGB?
Am Ende des Artikels heißt es, „Anzeige stehe jetzt gegen Anzeige“ und: „die Polizei ermittelt“. Da sind nicht nur bei dem (in DDR-Zeiten geschulten) Zwischen-den Zeilen-Leser die Erwartungen, na sagen wir es ironisch: groß!

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