Hasta la vista, OLG Koblenz!

Wenn sich der Präsident der Rechtsanwaltskammer Koblenz Rechtsanwalt Justizrat Friedrich Jansen kritisch zur geplanten Zusammenlegung der OLGe Koblenz und Zweibrücken in Zweibrücken äussert (NJW 26/1011, Editorial) , muß man dies wohl verstehen. Denn hiermit verbunden ist gleichzeitig das Ende der RAK Koblenz (§ 60 II BRAO). Komischerweise wird dieser (Haupt-)grund für seine Meldung von ihm nicht einmal erwähnt. Statt dessen viel Werbung um Verständnis für die Justizmitarbeiter, die jetzt womöglich in die „südliche Randlage von Rheinland-Pfalz“ umziehen müssen. Das ist aber nicht der Job eines Kammerpräsidenten, sich um Justizmitarbeiter zu sorgen.
Und dann natürlich der unvermeidliche „rechtssuchende Bürger, der nun Entfernungen von 150 bis 200 km zu bewältigen haben wird“. O mein Gott! Weil der Bürger auch so oft zum OLG fährt.
Zu einem Prozeß vor dem Staatsschutzsenat? Zur Revisionshauptverhandlung? Zur Verhandlung über die Berufung, die auf wundersame Weise die Hürde des § 522 II ZPO genommen hat? Alles Unsinn.
Ein Land wie Rheinland-Pfalz hat sich viel zu lange den Luxus von zwei OLGen geleistet. Die Schließung eines dieser OLG ist ebenso richtig, wie der weiland von Stoiber abgeschnittene BayObLG-Zopf.
Und wenn die Strukturpolitik für Zweibrücken und gegen Koblenz spricht, dann ist insgesamt gegen eine derart politische Entscheidung nichts einzuwenden.
Es ist daher geradezu eine Absonderlichkeit, wenn Herr Präsident RA JR  Jansen seine Jeremiade u.a. damit schließt, dass „keine Regierung … auf Dauer gegen die Akzeptanz durch die Bürger regieren“ könne. Er verwechselt hier nämlich diejenigen des Bürgers mit den Partikularinteressen des Anwaltestablishments und privilegierter Richter und Justizbeamten.
Der Bürger hingegen wird dem OLG Koblenz ebensowenig eine Träne nachweinen, wie er dies schon beim BayObLG nicht getan hat.

 

Ein Gedanke zu „Hasta la vista, OLG Koblenz!

  1. RA Thomas

    In größeren Bundesländern oder in solchen, in denen das (einzige) OLG ohnehin in einer Randlage liegt, überleben es die Bürger auch, einmal in ihrem Leben 150 km zu fahren, falls wirklich einmal ihr persönliches Erscheinen zu einer der wenigen dortigen mündlichen Verhandlungen notwendig sein sollte. Und notfalls kann man ja zwei, drei Zivilsenate an das LG Koblenz auslagern. Geht in anderen Bundesländern ja auch.

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