Der Rechtsstaat hemmt die Geständnisbereitschaft

Zu allen Zeiten war das Geständnis der Freund des Repressionsapparates. Von der Hexenverfolgung bis zum Unrechtsstaat DDR förderte die Folter, mitunter auch nur das Vorzeigen der Instrumente, die Geständnisbereitschaft enorm. Die Vorteile liegen auf der Hand. Dem Strafverfolger spart diese Vorgehensweise Zeit und Geld. Und der Geständige wird auf diese Weise veranlaßt, sich einen Ruck zu geben und sein Gewissen zu entlasten.
In Deutschland gibt es trotz dieser offenkundigen Vorteile kaum noch Befürworter der Folter.
Dies, obwohl doch sehr den durch sie herbeigeführten Vorteilen nachgetrauert wird. Gleichwohl wird -nicht konsequent- einer Rückkehr zu diesem Instrument zur Herbeiführung eines Geständnisses und damit zum Zwecke der Verfahrensabkürzung und Kostenersparnis nicht das Wort geredet. Warum eigentlich nicht?In einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Darmstadt hat der Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung sehr dem Angeklagten vorhalten müssen, daß er kein Geständnis abgelegt hat. Dies von Anfang an nicht und bis hin in sein Schlußwort in zweiter Instanz. Damit habe er sich den Weg über § 153a StPO verbaut. Und Riesenverfahrenskosten produziert. Namentlich Pflichtverteidigerkosten, zwei beigeordnete Nebenklägervertreter, ein medizinischer und ein technischer Sachverständiger und alles für  zwei Instanzen. Dazu die Zeugen, die Staatsanwaltschaft, das Gericht mit Schöffen und die Protokollbeamten usw. Alles Kosten. So sprach der Vorsitzende. Und an allem war der Angeklagte schuld.
Doch der Berg hatte gekreißt und nur ein Mäuschen geboren. Denn in beiden Instanzen gab es nur 50 Tagessätze à 15 €. Und wer weiß, ob es nun ein Ende hat mit der Uneinsichtigkeit des Angeklagten. Ob er nicht auch noch Revision einlegt, weil er um seine Unschuld kämpft.
Eine harte Prüfung für den Rechtsstaat. Früher hätte es das nicht gegeben! Früher hätte man all die Mühen, Zeit und Kosten gespart!

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