Aufhebung Bußgeldbescheid durch Strafurteil

Kommt oft vor und wird gerne übersehen:
Bußgeldbescheid über 500 € und Fahrverbot wegen Verstoßes gegen die 0,5 Promillegrenze oder Drogenfahrt. Rechtskräftig.
Später: Strafverfahren wegen gleichzeitigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Der Bußgeldbescheid muß nun gem. §§ 86, 21 OWiG im Strafurteil aufgehoben werden!

2 Gedanken zu „Aufhebung Bußgeldbescheid durch Strafurteil

  1. flauaus Beitragsautor

    21 II OWiG greift ein, wenn eine Strafe nicht verhängt wurde bzw. wird. Wurde bzw. wird eine Strafe wg. derselben Tat (gem. § 21 StVG) verhängt, so ist der BgB aufzuheben, § 86 OWiG.

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