Für den Wochenendautobahnkolonnenheimfahrer

Alle fahren links. Rechts ab und an ein LKW, Womo oder sonst ein langsames Fahrzeug. Geschwindigkeit links: <100 km/h. Keine Sorge also wg. Geschwindigkeitsüberschreitung. Aber Abstand! Rutscht der Abstand mal unter 10 m (zwei Autolängen) gibt’s im Erwischensfall 240 €, 4 Punkte und 2 Monate Fahrverbot. Alternative: rechts vorbei. BKatV: „Außerhalb geschlossener Ortschaft rechts überholt: 50 €“, keine Punkte, kein Fahrverbot. Nur passieren oder fast passieren darf nichts. Sonst droht Straftat wg. Straßenverkehrsgefährdung.

2 Gedanken zu „Für den Wochenendautobahnkolonnenheimfahrer

  1. P.G.

    [ZITAT: Außerhalb geschlossener Ortschaft rechts überholt: 50 €”, keine Punkte, kein Fahrverbot.]

    …gem. Bußgeldkatalog 2010 wird es allerdings mit einem Bußgeld von 100 € und 3 Punkten geahndet.

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