Absprachen, Anwaltsvergütung und bunte Hemden

Am 25. Oktober 2008 hatte ich über das erste sogn. Kommunikationsforum für Anwälte, Richter und Staatsanwälte, das von der Rechtsanwaltskammer veranstaltet wird, berichtet. Anfang Dezember fand es nun wieder statt. Es sollte sich mit den neuen gesetzlichen Regeln zu Absprachen im Strafverfahren befasst werden. Ein Thema von großer praktischer Bedeutung und intensiver Diskussion in Fachkreisen.
Die Eingangserklärungen kamen von einer Staatsanwältin und einem Rechtsanwalt.
Welche Kriterien es waren, die zur Auswahl des letzteren geführt haben, ist nicht transparent geworden. Aufgefallen war er vor allem durch seine Vorliebe für ziemlich bunte Hemden, den konsequenten Verzicht auf „Langbinder“ oder dessen Aliud, auch vor Gericht, und eine peinliche Philippika in Gestalt eines Leserbriefs gegen einen Journalisten des Darmstädter Echo, der es gewagt hatte, so etwas wie Kritik an der Verhandlungsführung des früheren Vorsitzenden der Schwurgerichtkammer in Darmstadt zu üben.
Nun soll er gegen die gesetzliche Regelung des „Deals“, gegen die man eine Menge einwenden kann, ins Feld geführt haben, sie laufe den wirtschaftlichen Intersessen der Anwaltschaft zuwider. Bemerkenswert! Schlimm, wenn ein Anwalt so denkt! Wenn ihm zur gesetzlichen Regelung des Handels mit dem Recht sein Portemonaie einfällt. Aber daß er’s auch noch sagt. Und nicht nur im kleinen Kreis unter Kollegen. Nein, in wirklich großer Runde und als offizieller Redner auf einer Kammerveranstaltung.
Das sollte man nicht für möglich halten.

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