Archiv für den Tag: November 13, 2009

Einsicht und Reue kann vom die Tat bestreitenden Angeklagten nicht verlangt werden

Der BGH hat am 7.10.09 ein Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Erfurt, mit dem der Angeklagte wegen Vergewaltigung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden war, im Strafausspruch augehoben (2 StR 283/09):

„Der Strafausspruch kann nicht bestehen bleiben. Die Jugendkammer hat strafschärfend berücksichtigt, dass „sich der Angeklagte auch im Laufe der Hauptverhandlung, also selbst zwei Jahre nach der Tat, vollkommen uneinsichtig gezeigt“ habe und dass er „ohne erkennbare Emotionen … wiederholt jegliche Verantwortung für den Tod der M. , der ihm gleichgültig zu sein schien“, abgelehnt habe. Dies sind keine zulässigen Erwägungen zu Lasten des Angeklagten, der jegliche strafrechtlich relevante Handlung zum Nachteil des Tatopfers bestritten hat. Auch dem jugendlichen Angeklagten steht das Recht zu, sich effektiv gegen den Schuldvorwurf zu verteidigen, ohne befürchten zu müssen, dass ihm daraus Nachteile erwachsen (BGH StraFo 2003, 206, 207; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1997 – 5 StR 468/97).“