Archiv für den Tag: Oktober 12, 2009

Sicherheitsabstand

Die Regelung zum Sicherheitsabstand in § 4 StVO, wonach dieser „in der Regel“ so groß sein muß, daß hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug angehalten werden kann, auch wenn dieses plötzlich gebremst wird, ist vernünftig. Nicht hingegegen, was der Bußgeldkatalog daraus macht. Bei einer üblichen Autobahngeschwindigkeit von, sagen wir 150 km/h, gibt es fette Bußgelder und reichlich Punkte in Flensburg, wenn der Sicherheitsabstand weniger als 37,5 m beträgt. Bei 200 km/h muß der Sicherheitsabstand sogar mindestens 50 m betragen. Andernfalls: mindestens 100 € und 2 Punkte.  Knapp unter 10 m Abstand bei dieser Geschwindigkeit sind 400 €, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot. Weiterlesen