Archiv für den Tag: Oktober 2, 2009

Das Schmerzensgeld und seine Bemessung

Die Höhe des Schmerzensgeld, das bei Verkehrsunfällen nzwischen  auch gezahlt werden muß, wenn dem Schädiger ein Verschulden nicht zur Last fällt, wenn er nur eine Ursache für den Unfall gesetzt hat, bemisst sich hauptsächlich nach der Schwere der Verletzungen sowie danach, wie lange und wie intensiv der Geschädigte unter den Verletzungen zu leiden hatte. Dabei kommt es allerdings auch auf die Wahrnehmbarkeit der Verletzungen an. Selbst schwerste Verletzungen sind nicht wahrnehmbar, wenn der Geschädigte im Koma liegt. Schließlich mit für die Höhe des Schmerzensgeldes entscheidend: das Maß des Verschuldens des Schädigers (BGH-NJW 2006, 1271).