Verkehrstherapie statt „MPU“

Das Landgericht Düsseldorf (DAR 2008, 597) hat eine Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf bestätigt, das in der Hauptverhandlung einem wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 2,12 Promille Angeklagten den Führerschein bereits 5 1/2 Monate nach der Tat wieder aushändigte, nachdem sich dieser einer sogn. IVT-Hö-Verkehrstherapie unterzogen hatte und Abstinenz für diesen Zeitraum glaubhaft machen konnte. Die Fahrerlaubnisbehörde ist an die Entscheidung des Strafgerichts gebunden und darf keine MPU anordnen.

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