Erstattung der Gutachterkosten und Bagatellschäden

Das LG Nürnberg hat entschieden, daß die Kosten eines Schadensgutachtens auch dann nicht vom Unfallverursacher zu ersetzen sind, wenn der Schaden 771,82 € betragen hat. Eine oftmals bei 700 € anggesiedelte Bagatellschadensgrenze existiere in dieser Starrheit nicht. Kratzer die vor allem Lackierkosten verursachen seien auch dann ein Bagatellschaden, wenn zur Schadenbeseitigung, wie hier, mehr als 700 € aufgewendet werden müßten (NZV 2009, 244).

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