Archiv für den Tag: Mai 15, 2009

BGH rügt Frankfurter Strafverteidiger scharf

 

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS

2 StR 545/08

 

vom

20. März 2009

in der Strafsache

gegen

wegen Geldwäsche

 

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-anwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 20. März 2009 gemäß § 349 Abs. 2 StPO beschlossen:

 

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15. Juli 2008 wird als offensichtlich unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend bemerkt der Senat: Weiterlesen