Archiv für den Tag: März 25, 2009

Das mittellose Gewaltopfer und sein Anwalt

Der Kläger wurde regelrecht abgestochen und wird zeitlebens querschnittsgelähmt bleiben. Für die Schadenersatzklage erhält der Kläger Prozeßkostenhilfe. Das Gericht empfahl dem Beklagten, den Anspruch durch notarielle Urkunde anzuerkennen, was dieser auch tat. Die Empfehlung spart dem Staatsfiskus viel Geld. Der Prozeßbevollmächtigte des Klägers, dem von der Rechtslage die umfassende und detaillierte Darlegung sowohl der anspruchsbegründenden als auch der anspruchausfüllenden Tatsachen auferlegt ist, wird als Lohn für seine Arbeit im Umfang von ungefähr acht Stunden bei einem Streitwert von über 300.000 € erhalten: 254,15 € netto.
Das Vorgehen des Gerichts ist auch ein Beitrag zum Opferschutz. Wenn das Schule macht, wird es einem mittellosen Opfern von Gewalttaten schwer fallen, einen Anwalt zu finden, der ihm bei der Durchsetzung seiner Schadenersatzansprüche beisteht.