Archiv für den Monat: Februar 2009

Strafbarkeit der Beförderungserschleichung

„Schwarzfahren“ ist eine Straftat, § 265a StGB. Der BGH hat nun am 09.01.09 entschieden, daß eine Beförderungsleistung bereits dann erschlichen wird, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (4 StR 117/08). Auf die Überwindung von Kontroll- und Zugangssperren kommt es nicht mehr an, wie es das Schrifttum und das Oberlandesgericht angenommen hatten, welches den Fall dem BGH zur Entscheidung vorgelegt hatte.

Der Geschädigte im Strafverfahren

Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die Ehre, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit und das Leben kann sich der Geschädigte, im letztgenannten Fall auch sein naher Angehöriger, als Nebenkläger am Strafverfahren beteiligen. In gravierenden Fällen kann ihm ein Anwalt beigeordnet werden, so, wie dem Täter ein Pflichtverteidiger (siehe meinen Beitrag vom 20.10.08) gestellt wird. Unabhängig davon kann sich der Nebenkläger stets eines anwaltlichen Beistandes bedienen.
Die Nebenklage führt dazu, daß ein Akteneinsichtsrecht sowie ein eigenes Fragerecht in der Hauptverhandlung wahrgenommen werden kann. Gegen ein Urteil kann, wenn man beschwert ist und es nicht nur um das Strafmaß geht, Rechtsmittel eingelegt werden. Wurde der Täter verurteilt, hat er die dem Nebekläger entstandenen Kosten zu erstatten.
Im Rahmen des Strafverfahrens besteht schließlich auch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche, insbesondere Schmerzensgeld, titulieren zu lassen.

Punkteabbau und Tattagprinzip

Zu § 4 IV StVG hat das Bundesverwaltungsgericht am 29.09.08 eine praktisch wichtige Entscheidung gefällt. Ob Punkte und wenn ja wieviele abgebaut werden können, wenn man an einem Aufbauseminar teilnimmt, hängt vom Punktestand ab. Punktestand ist dabei nicht alleine das, was in Flensburg eingetragen ist. Reicht man die Teilnahmebescheinigung bei der Führerscheinstelle ein in der Annahme, man habe 8 Punkte und könne 4 abbauen, hat aber einen weiteren Verstoß begangen, der noch nicht rechtskräftig geahndet und daher noch nicht in Flensburg eingetragen ist, so werden nur 2 Punkte abgezogen, wenn es nachträglich noch zur Eintragung von diesen neuen Punkten kommt. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich insoweit für das Tattagprinzip und gegen das Rechtskraftprinzip entschieden. Weiterlesen

MPU-Statistik

Insgesamt sind die MPU-Fälle im vergangenen Jahr leicht um 3 % zurückgegangen.
Von den aber immerhin doch noch 104.481 Untersuchungen waren die meisten Alkoholfälle, nämlich 57 %.
18 % entfielen auf Drogen- und Medikamentenfälle.
1/4 sind sonstige Anlässe, unter die wohl vor allem diejenigen fallen, die 18 und mehr Punkte in Flensburg gesammelt haben.
Wegen körperlicher Mängel wurde nur in etwa 1 % der Fälle eine MPU angeordnet. In absoluten Zahlen sind dies aber auch 1000 Fälle pro Jahr.
(Quelle: auto, motor und sport 4/2009, S. 9)

Urteil aufgrund gutachterlicher Fahreridentifizierung

Das OLG Oldenburg hat entschieden (NZV 2009, 52):

Bei der Darstellung eines anthropologischen Identiätsgutachtens zu einem Beweisphoto einer Verkehrsüberwachungsanlage sind im Urteil die festgestellten Merkmalsübereinstimmungen, die vorhandenen Abweichungen und die von dem Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Einschätzung der Identitätswahrscheinlichkeit wiederzugeben. Weiterlesen