Nicht geringe Menge „Chrystal“

Mit Urteil vom 03.12.2008 (2 StR 86/08) hat der Bundesgerichtshof die nicht geringe Menge der Droge „Chrystal“ von bisher 30 g auf 5 g Metamphetamin-Base herabgesetzt. Bei Besitz dieser Menge drohen  nunmehr Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, § 29a I S.2 BtmG.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .