Unfallflucht und nachlässige Nachsicht

Nach Unfällen im ruhenden Verkehr wird häufig nachgeschaut und hinterher angegeben, man habe am anderen Auto keinen Schaden feststellen können. Die Strafverfolger sind dann oft unnachgiebig und meinen, dann hätte man halt besser hinsehen sollen. Es liege jedenfalls bedingter Vorsatz vor.
Richtig ist das aber nicht. Wer nachsieht und dann aber nichts feststellen kann, z.B. deshalb, weil es an der Unfallstelle stockfinster war und man dummerweise nur am Heck des Unfallgegners nachgesehen hat, obwohl der verursachte Schaden an der Seite war, dann handelt man zwar (bewußt) fahrlässig; strafbar ist man jedoch nur, wenn man türmt, obwohl man einen Fremdschaden festgestellt hat, also vorsätzlich gehandelt hat.

3 Gedanken zu „Unfallflucht und nachlässige Nachsicht

  1. horent65

    In dem Zusammenhang hätte ich mal eine Frage: Was wäre die rechtlichen Folgen, wenn mal beispielsweise beim Ein- oder Ausparken ein anderes Auto (leicht) beschädigt, dass aber selber nicht merkt und erst später feststellt, dass man einen Lackschaden am Auto hat. Man erinnert sich, dass es beim morgendlichen Parkvorgang eng war und mutmaßt, man könnte einen anderen Wagen beschädigt haben.

    Antwort:
    1. Wenn noch keine 24 Stunden vergangen sind, kann man den Unfall nachträglich bei der Polizei anzeigen, ohne bestraft zu werden.
    2. Unabhängig davon liegt in diesem Fall ohnehin eine Fahrerflucht nicht vor, weil diese stets voraussetzt, daß man den Unfall bemerkt hat. Ob dies der Fall war, wird vom Gericht durch einen Sachverständigen geprüft, der dies anhand der Beschädigungsspuren festzustellen versucht.

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  2. Marco Kohlmann

    Sehr geehrte Damen und Herren, habe als ich letztens auf meine Freundin gewartet habe leider einen parkendes Fahrzeug angefahren „Lackschaden“ auf der Linken Seite was ich leider nicht sofort bemerkt habe bzw. durch meine 6 Tage Nachtschicht wohl ignoriert habe da ich es eillig hatte auf die Arbeit zu kommen hab ich das ignoriert. Jetzt ist die Polizei auf mich zurück gekommen. Jetzt zu meiner Frage mit was hab ich denn zu rechnen bzw. Entzug der Fahrerlaubnis wohl eh zu 100% ??? oder wie sieht das aus??? gibt es ne Möglichkeit hier noch was zu klären Regeln. Lieben Gruß Marco

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