Archiv für den Tag: Januar 28, 2009

Unfallflucht und nachlässige Nachsicht

Nach Unfällen im ruhenden Verkehr wird häufig nachgeschaut und hinterher angegeben, man habe am anderen Auto keinen Schaden feststellen können. Die Strafverfolger sind dann oft unnachgiebig und meinen, dann hätte man halt besser hinsehen sollen. Es liege jedenfalls bedingter Vorsatz vor.
Richtig ist das aber nicht. Wer nachsieht und dann aber nichts feststellen kann, z.B. deshalb, weil es an der Unfallstelle stockfinster war und man dummerweise nur am Heck des Unfallgegners nachgesehen hat, obwohl der verursachte Schaden an der Seite war, dann handelt man zwar (bewußt) fahrlässig; strafbar ist man jedoch nur, wenn man türmt, obwohl man einen Fremdschaden festgestellt hat, also vorsätzlich gehandelt hat.