„Sie sind ein Betrüger wie er im Buche steht“…

… so sprach der Richter aus Bensheim, zitiert nach dem Bergsträsser Anzeiger vom 10.12.2008.
Ich will mich gar nicht damit befassen, ob der Mann, der da zu 6 Monaten auf Bewährung verurteilt worden ist, sich wirklich eines Betruges schuldig gemacht hatte; nach der Schilderung aus der Zeitung ergeben sich daran Zweifel.Mich interessiert das verbale Unwerturteil aus der Überschrift mehr. Solche notorischen Betrüger gibt es ja durchaus. Hier aber war die Tat mindestens drei Jahre her. Von irgendwelchen weiteren Straftaten, ob davor oder danach, insbesondere einschlägiger Natur, teilt die Zeitung nichts mit.
Wie kann ein Richter da auf den Gedanken kommen, ein derartig vernichtendes Unwerturteil in den Mund zu nehmen? Wenn er gesagt hätte, dies ist ein Betrug wie er im Buche steht , könnte man dagegen vielleicht nichts einwenden. Aber ein Mensch, der eine Straftat begangen hat, bleibt ein Mensch und wird nicht zum Betrüger, es sei denn, das Betrügen ist ihm so zur Natur geworden, daß er förmlich nichts anderes macht, er gar davon lebt.
Es ist nicht das Recht eines Richters, einen Menschen in seiner Persönlichkeit dadurch herabzuwürdigen, daß er ihn auf eine Tat reduziert und alle andere Facetten ausblendet, bis nur noch ein Betrüger oder gar ein „gemeiner Verbrecher“ übrigbleibt. Letzteres stammt übrigens vom Vorsitzenden des Schöffengerichts Mannheim Krehbiel in einer mündlichen Urteilsbegründung, als es zur Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit leider zu spät war. Er geht am 31.12.2008 in seinen wohlverdienten Ruhestand.

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