Archiv für den Monat: Dezember 2008

BGH: Weiterarbeiten am Modell: Knast für alle

Der BGH hatte in Fällen der Wirtschaftskriminalität schon kürzlich einen wichtigen Beitrag zur Weiterarbeit an seinem Modell „Knast für alle“ geleistet, indem er mit der Vollstreckungslösung bei in diesen Fällen üblicher langer Verfahrensdauer Knast auch dort erzwang, wenn auch verkürzt, wo bisher noch „Bewährung“ möglich war.
Mit der gestrigen Entscheidung in einer Steuerhinterziehungssache ist Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren und damit ohne die Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung nun bei Hinterziehungsfällen mit Steuerschäden von mindestens 1 Mio. € obligatorisch. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Schaden inzwischen wieder gutgemacht ist.
Liegt der Schaden, wie bereits zum Betrugstatbestand entschieden, bei mindestens 50.000 €, liegt ein Schaden großen Ausmaßes vor, der nur mit einer Mindesfreiheitsstrafe von 6 Monaten geahndet werden könne, die grundsätzlich aber noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Darunter ist die Regelstrafe Geldstrafe.

9 Monate „Lappen“ weg und keine Verhandlung – Führerschein muß zurückgegeben werden

So sieht es das AG Cottbus (StV 2006, 521) und entspricht es auch der Praxis des AG Frankfurt am Main. Wurde der Führerschein sichergestellt oder vorläufig entzogen und sind seither 9 Monate vergangen, ohne daß es zu einem Strafbefehl oder Urteil gekommen ist, muß der Führerschein zurückgegeben werden.

Nochmals: Handyverbot im Auto

§ 23 I a StVO verbietet das Handytelefonieren im Auto. Wer auf dem Standstreifen der Autobahn anhält (eigentlich keine gute Idee) und den Motor anläßt, um so zu telefonieren, wäre besser weitergefahren. Das Anhalten nützt nämlich insofern nichts, als es in diesem Fall trotzdem ein Verstoß gegen das Handyverbot ist, weil der Motor läuft (OLG Düsseldorf-NJW Spezial, 2008, 715).