Freispruch vom Vorwurf der Trunkenheitsfahrt

Nach dem Freispruch vom Freitag in Frankfurt nun diese Woche noch zwei in Darmstadt:

Das Amtsgericht sprach einen Autofahrer frei, der wegen einer Trunkenheitsfahrt angeklagt war. Den Führerschein, der ihm vorläufig vom Amtsgericht deswegen entzogen bekommen hatte, hatte er bereits vorher schon vom Landgericht auf die Beschwerde hin zurückerhalten.
Er war nachts auf der B3 mit „überhöhter Geschwindigkeit“ unterwegs. Wie schnell er war, konnte der Polizist, der ihn angehalten hatte, nicht sagen.  Dann stellte er „Augenliedflattern“ fest und es wurde eine Blutprobe genommen. Er hatte 0,12 Promille Blutalkoholkonzentration und 0,05 mg/l Benzoylegonin, einem Kokainabbauprodukt. Der Arst stellte außerdem träge Lichtreaktion und eine unsichere Finger-Finger-Probe fest. Das gerichtsmedizinische Gutachten sprach zunächst niedriger Dosierung und von längerfristig zurückliegender und/oder gering dosierter Aufnahme. In einem weiteren gerichtsmedizinischen Gutachten mutierte die „überhöhte-“ nun plötzlich in eine „deutlich überhöhte Geschwindigkeit“ und wurde resümiert, es bestünden „keine Zweifel daran, daß Herr X drogenbedingt fahruntüchtig war“.
Daraufhin wurde Anklage erhoben und ihm der Führerschein vorläufig entzogen.
Gegen letzteres wurde Beschwerde eingelegt und die gerichtsmedizinischen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Das Landgericht sorgt für die Rückgabe des Führerscheins und das Amtsgericht, das die Gerichtsmediziner erst garnicht zur Hauptverhandlung lud, sprach am Mittwoch frei. Warum? Weil leichte Ausfallerscheinungen bei geringen Mengen von Drogen im Blut in Verbindung mit einem allenfalls geringfügigen Verkehrsverstoß nicht die Annahme der Fahruntüchtigkeit rechtfertigen. 

Vom zweiten Freispruch aus Darmstadt erzähle ich am Montag.

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