Archiv für den Tag: November 10, 2008

Handyverbot II

Womit sich die Justiz so beschäftigt, dank so toller Gesetze wie dem Handyverbot beim Autofahren (§ 23 I a StVO): Ein Autofahrer hatte das in einer Vorrichtung am Amaturenbrett befindliche Handy mittels sogn. „Headset“ über eine sogn. „Bluetooth“-Verbindung benutzt. Um besser zu verstehen, drückte er das „Headset“ mit einer Hand an das Ohr. In freier Auslegung der Verbotsvorschrift wurde er vom Amtsgericht sogar dafür zu 40 € und 1 Punkt in Flensburg verurteilt. Ein wenig Verständnis muß man für den Amtrichter ja haben, dafür, daß er den Überblick verliert. Angeblich lenkt Telefonieren im Auto ja ab und wenn man dann noch eine Hand an das Ohr nimmt, um das sogn. „Headset“ festzuhalten, wo ist da dann noch der Unterschied zum das-Handy-gleich-selbst-an-das-Ohr-halten?
Der Unterschied ist, daß es halt nicht das Handy selbst ist. Das verstehe wer will, aber so hat es der Gesetzgeber halt geregelt. Das OLG Stuttgart hat den Betroffenen freigesprochen (NJW 2008, 3369).