Archiv für den Monat: September 2008

1. Hessischer Anwaltstag in Darmstadt am 12.09.2008

Anläßlich des Anwaltstages mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Antiterrorgesetzgebung in der Zentralveranstaltung werde ich im Rahmen meines Grußwortes als Vorsitzender des örtlichen Anwaltvereines darauf hinweisen (und mich dabei auf Hommerich, AnwBl 2008, 623 stützen), daß sich die Anzahl der Anwälte in den letzten 20 Jahren verdreifacht hat und alleine seit der Jahrtausendwende rund 50.000 Kollegen hinzugekommen sind. Inzwischen zählt die Anwaltschaft beinahe 150.000 Berufsträger. Die Anwaltschaft ist dieser Herausforderung vor allem mit Spezialisierung begegnet. 62 % der Einzelanwälte bezeichnen sich als Spezialist, bis zu 95 % in Kanzleien mit mehr als 100 Anwälten. 20 % der Anwälte sind Fachanwalt. Die Arbeitsgemeinschaften des DAV haben 40.000 Mitglieder. Dies führt zu neuen Herausforderungen, nämlich der Zersplitterung der Anwaltschaft und den Zentrifugalkräften entgegenzuwirken.  Daher muß der Wertekern der Anwaltschaft herausgearbeitet werden.

Trunkenheit mit Fahrrad und Fahrerlaubnisentziehung

Inzwischen ist auch die verwaltungsrechtliche Rechtsprechung nachgezogen (BVerwG-NJW 2008, 2601) und die Fahrerlaubnis kann einem Fahrradfahrer entzogen werden, wenn er mit mindestens 1,6 %o am Straßenverkehr teilnimmt, wenn durch ein Gutachten, das die Führerscheinstelle anordnen kann, feststeht, daß er zukünftig Kraftfahrzeuge in fahruntüchtigem Zustand führen wird. Nach § 3 I FeV kann ihm dann auch das Führen eines Fahrrades untersagt werden. In der Regel wird die Fahrerlaubnis jedoch schon zuvor vom Strafrichter entzogen worden sein, weil bei Radfahrern ebenfalls ab 1,6 %o von einer strafbaren Trunkenheitsfahrt ausgegangen wird.

SPD in der Krise und die Glotze

In der SPD geht es drunter und drüber, man will gerne mehr erfahren, doch aus der Glotze kommt nur Schweigen. Am Sonntag war Kurt Beck zurückgetreten. Am Dienstag gab er eine Pressekonferenz um seine Beweggründe mitzuteilen. Ein Jahr vor der Wahl ein doch bemerkenswerter Vorgang. Früher, als das Fernsehen noch etwas taugte, also vor der Einführung des Privatfernsehens und seiner Degenerierung zur Glotze, hätte man sich vor Sondersendungen nicht retten können. Gestern kam zur besten Sendezeit nur in Bayern3 eine Sendung mit Siegmund Gottlieb, Brigitte Seebacher, Prof. Weidenfeld, Ramsauer und einem bayerischen SPD-Provinzler. Sonst nichts. Das ZDF brachte z.B. einen Film zu „Flug 93“. Angeblich hätten die Passagiere die Entführer und Selbstmordattentäter überwältigt (Neil Young: „Let`s roll“) mit anschließender Doko des unvermeidlichen Guido Knopp. Dem wurde es anscheindend nach dem Motto von Insterburg & Co. bei der Befassung mit dem Nationalsozialismus „zu klein“ und er zog in die Welt des modernen Terrorismus „hinein“. Darüber verschob man sogar die „Tagesthemen“ auf 22.45 Uhr. Nicht zu fassen. Fernsehen ist Mist.

Blutprobe nur bei richterlicher Anordnung

Dies gilt gem. § 81a II StPO jedenfalls grundsätzlich. Nur bei Gefahr im Verzuge darf die Blutprobe auch durch einen Staatsanwalt oder Polizisten angeordnet werden. Allerdings muß dieser zuvor versucht haben, eine richterliche Anordnung zu erlangen. War dies nicht möglich, muß er die Gründe, weswegen er von Gefahr im Verzuge ausging, in der Ermittlungsakte dokumentieren.  Die Rechtsprechung nimmt ein Verwertungsverbot des Ergebnisses der Blutprobe nur dann an, wenn willkürlich gegen diese Regeln verstoßen und/oder ein besonders schwerwiegender Verfahrensfehler vorlag.  Jedenfalls setzt die Unverwertbarkeit immer einen Widerspruch gegen die Verwertung in der Hauptverhandlung voraus (BVerfG-NJW 2007, 1345; OLG-Hamburg-NJW 2008, 2597; LG Itzehoe-NJW 2008, 2601).

Meine Texte

Ab heute werde ich an dieser Stelle über Wissenswertes aus der Welt Rechts berichten. Der Blick wird dabei begrenzt sein in räumlicher ebenso wie in sachlicher Hinsicht. Räumlich insoweit, als ich nur von dem berichten kann, was ich selbst wahrnehme und dies spielt geographisch meist im Raum Rhein-Main-Neckar. Allerdings erzähle ich auch von Gerichtsentscheidungen und Entwicklungen außerhalb von Verfahren, an denen ich selbst mitgewirkt habe, wenn darüber in der (Fach)presse berichtet worden ist. Sachlich berichte ich vom Strafrecht und vom Verkehrsrecht. Das ist der Rahmen. Hoffentlich werden sich überregionale und übergeordnete Bezüge oder gar Grundsätze daraus ergeben. Ich hoffe, Sie sehen gelegentlich einmal bei mir herein.

p.s.: Ab und zu schreibe ich auch über nichtjuristische Angelegenheiten, die mich bewegen. Man will ja auch kein Fachidiot sein.